Auslandsmobilität für Junge Berufstätige
Ein Jahr USA nach der Ausbildung
Eine Bewerbung für das 42. PPP (2025/2026) ist bis zum 13. September 2024 möglich. Informationen zu den Fristen erhalten Sie unter https://usa-ppp.de/.
Auslandserfahrung im Anschluss an die Ausbildung ist für junge Berufstätige ein weiterer Baustein in ihrer beruflichen als auch persönlichen Entwicklung. Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) bietet jungen Berufstätigen die Möglichkeit, als Junior-Botschafter für Deutschland ein Jahr die US-amerikanische Kultur und Lebensweise kennenzulernen und Netzwerke zwischen beiden Ländern zu fördern. Als Stipendiat des Deutschen Bundestages leben die Teilnehmer*innen in amerikanischen Gastfamilien, besuchen ein Community College und absolvieren ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb.
Das Besondere am PPP ist, dass Bundestagsabgeordnete eine Patenschaft für die Stipendiaten übernehmen und ihnen während des Auslandsaufenthalts als Ansprechpartner zur Seite stehen. Die Austauschorganisation Cultural Vistas gGmbH mit Sitz in Berlin ist für die administrative Abwicklung des Programms verantwortlich.
Zielgruppe
- Junge Berufstätige nach Abschluss der Ausbildung und Auszubildende im letzten Ausbildungsjahr; Schwerpunkt: handwerkliche, technische und kaufmännische Berufe
- Junge Landwirte und Winzer (mindestens begonnene Ausbildung)
Bewerbungsvoraussetzungen
- Absolvent*innen einer dualen Berufsausbildung, Absolvent*innen einer Berufsfachschule oder Absolvent*innen einer Fachschule
- Abgeschlossene Berufsausbildung zum Zeitpunkt der Ausreise
- Junge Berufstätige bis 24 Jahre
- Geleisteter Grundwehrdienst, Zivildienst sowie ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die obere Altersgrenze um die geleistete Zeit.
- Erster Wohnsitz in Deutschland
- Interesse für Gesellschaft, Politik und Kultur Deutschlands und der USA
- Gute Grundkenntnisse der englischen Sprache
- Gesundheitliche Eignung
Vorgesehener Programmablauf
Weitere Informationen zum Programm finden sich auf der Webseite des PPP.
Finanzierung
Geldgeber: Unmittelbare Programmkosten werden durch ein Stipendium vom Deutschen Bundestag und Amerikanischen Kongress getragen.Eigenbeteiligung: Der Teilnehmer muss für die Dauer des Programmaufenthaltes über ausreichende Eigenmittel verfügen, aus denen er Taschengeld und sonstige Kosten der Lebenshaltung bestreitet, soweit sie nicht aus Mitteln des Programms abgedeckt sind.Details zur Finanzierung und zu den Programmkosten finden Sie unter https://usa-ppp.de/.