Studienaussteiger
Wenn das Studium nicht das Richtige ist
Für Studierende: Beratungsgespräch vereinbaren
In einem persönlichen Gespräch schauen wir gemeinsam, wie es für Sie auch ohne Studienabschluss weitergehen kann. Wir sprechen über individuelle Möglichkeiten und Perspektiven in der Region. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin über unser Kontaktformular.
Zum Gespräch bringen Sie idealerweise mit:
- einen tabellarischen Lebenslauf
- eine Übersicht der abgeschlossenen Module im Studium
Für Unternehmen: Teilen Sie uns Ihre Angebote für Studienaussteiger*innen mit
- Ihr Unternehmen möchte Studienaussteiger*innen eine neue Perspektive bieten? Teilen Sie uns Ihr Angebot mit!
- In Beratungsgesprächen weisen wir Studienaussteiger*innen gerne auf Ihr Unternehmen hin und stellen den direkten Kontakt her. Hinterlassen Sie dazu einfach Ihre Daten in unserem Kontaktformular.
- Zum Kontaktformular
Vereinfachter Wechsel in das Berufsleben
- Studierende haben in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, auf ihre Leistungen aus der Hochschule aufzubauen, wenn sie aus dem Studium ins Berufsleben wechseln möchten.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können damit Studienaussteiger*innen aus höheren Semestern direkt zu einer Fortbildungsprüfung, wie etwa zum/zur Fachwirt*in oder zum/zur Industriemeister*in, zugelassen werden.
- Mit der Fachwirt- oder Industriemeisterprüfung erlangt man einen Fortbildungsabschluss, der nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen auf einer Stufe mit dem Bachelor-Abschluss einer Hochschule steht – und damit dem ursprünglich angestrebten Abschlussniveau entspricht.
- Auch eine duale Ausbildung bietet ebenso gute Karriere- und Aufstiegschancen wie eine akademische Ausbildung.
- Voraussetzung für die vereinfachte Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist, dass Studierende, die ihr Studium vorzeitig beenden wollen, mindestens 90 ECTS-Punkte in einem fachlich einschlägigen Studium sowie eine zweijährige einschlägige Berufspraxis mitbringen.
- Die IHK berät hierzu umfassend und unterstützen bei der Suche nach Unternehmen für die Erlangung der erforderlichen Berufspraxis.
Alle Informationen auf einen Blick:
Eine Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung der Fachwirt- oder Industriemeister-Ebene ist möglich, wenn
- mindestens 90 ECTS-Punkte in einem fachlich einschlägigen Studium
- mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
nachgewiesen werden können.
Eine Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung der Fachwirt- oder Industriemeister-Ebene ist möglich, wenn
- mindestens 90 ECTS-Punkte in einem fachlich einschlägigen Studium
- mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
nachgewiesen werden können.