Zertifizierter Verwalter nach § 26a des Wohneigentumsgesetzes
Wichtige Informationen zur Prüfung
Prüfungsablauf
Schriftlicher Prüfungsteil (90 Minuten)
Ort: IHK Koblenz, Schlossstr. 2, 56068 Koblenz
Hinweis: Keine kostenfreie Parkmöglichkeit, Parkhaus “Tiefgarage am Schloss” in unmittelbarer Nähe
Hinweis: Keine kostenfreie Parkmöglichkeit, Parkhaus “Tiefgarage am Schloss” in unmittelbarer Nähe
Gegenstand dieser PrüfungBestehend aus 4 Themenbereichen mit Sachgebieten.
- Grundkenntnisse
- Grundlagen der Immobilienwirtschaft (Anlage 1 Nr. 1 ZertVerwV)
- Vertiefte Kenntnisse
- rechtliche Grundlagen (Anlage 1 Nr. 2 ZertVerwV)
- kaufmännische Grundlagen (Anlage 1 Nr. 3 ZertVerwV)
- technische Grundlagen (Anlage 1 Nr. 4 ZertVerwV)
Diese Prüfung wird am PC durchgeführt.
Zulässige Hilfsmittel für die schriftliche Prüfung:Netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner
Aufgabentypen:Geschlossen (Single-Choice, Multiple-Choice)Unterscheidung Single Choice- und Multiple Choice Aufgaben:Es werden für Einfachauswahlaufgaben (Single Choice) ein Kreis und für die Mehrfachauswahlaufgaben (Multiple Choice) Rechtecke verwendet. Bei Multiple-Choice-Aufgaben sind maximal 2 Antworten richtig.
Bewertung:Alle Sachgebiete/geprüften Bereiche werden gesondert bewertet und müssen damit mit jeweils 50 Prozent bestanden werden.
Mündlicher Prüfungsteil (15 Minuten)
Ort: IHK Koblenz, Schlossstr. 2, 56068 Koblenz
Hinweis: Keine kostenfreie Parkmöglichkeit, Parkhaus “Tiefgarage am Schloss” in unmittelbarer Nähe
Hinweis: Keine kostenfreie Parkmöglichkeit, Parkhaus “Tiefgarage am Schloss” in unmittelbarer Nähe
Prüfungsbeginn:Wird Ihnen nach dem schriftlichen Prüfungsteil bekannt gegeben.Finden Sie sich bitte 15 Minuten vor Ihrer Prüfungszeit am Prüfungsort ein!
Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung
- Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur aus einem wichtigen Grund und bis zum Beginn der Prüfung zulässig. Tritt ein Prüfungsteilnehmer bzw. eine Prüfungsteilnehmerin vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Prüfungsbewerber bzw. eine Prüfungsbewerberin zu einer Prüfung nicht erscheint.
- Tritt ein*e Prüfungsteilnehmer*in im Verlauf der Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden.
- Sollten Sie aus wichtigem Grund an der Teilnahme gehindert sein, so teilen Sie uns dies bitte unverzüglich schriftlich mit.
Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes befindet die IHK.
Macht die*der Prüfungsteilnehmer*in als wichtigen Grund geltend, dass sie*er wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen konnte oder nach Beginn eines Prüfungsteils abbrechen musste, so hat sie*er dies unverzüglich spätestens 3 Tage nach dem Prüfungstermin durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen.
Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt.
Gebühr bei Rücktritt von der Prüfung
- Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes befindet die IHK. Treten Sie nach Anmeldeschluss „aus wichtigem Grund“ von der Prüfung zurück, muss dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, unverzüglich spätestens 3 Tage nach dem Prüfungstermin, nachgewiesen werden. In diesem Fall wird die komplette Prüfungsgebühr gutgeschrieben.
Sollte das Attest nicht fristgemäß vorliegen, bleibt die komplette Prüfungsgebühr bestehen. - Treten Sie nach Anmeldeschluss „ohne wichtigen Grund“ vor dem Prüfungstermin zurück, werden 40,00 Euro der Gebühr erhoben.
Einsichtnahme
Nur in begründeten Einzelfällen ist eine Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen innerhalb eines Monats, nach Zustellung des Ergebnisses, möglich.
Täuschungshandlung
Unternimmt ein*e Prüfungsteilnehmer*in Täuschungshandlungen oder stört sie*er den Prüfungsablauf erheblich, kann sie*er von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss gilt diese Prüfung als nicht bestanden.
Während der gesamten Prüfungszeit darf kein Handy bzw. Smartphone mitgeführt und benutzt werden. Wird dieser Hinweis nicht beachtet, kann dies als Täuschungsversuch gewertet werden.
Übersicht über die Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle.
Prüfung | Kosten |
Vollprüfung (schriftlich + mündlich)
|
210,00 €
|
Wiederholungsprüfung nur mündlicher Teil
|
105,00 €
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Verwaltungsgebühr bei Rücktritt
|
40,00 €
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Kosten Ersatzbescheinigung
|
40,00 €
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