§ 34a Gewerbeordnung

40-stündige Unterrichtung Bewachungsgewerbe

Eine Anstellung bei einem Sicherheitsunternehmen in den Bereichen
  • Objekt- und Werkschutz
  • Revier- und Streifenwachdienst
  • Sicherheitskuriere
  • Geld- und Werttransport
  • Empfangsdienst im Objektschutz
  • Veranstaltungs-Security oder
  • Personenschutz
schreibt eine Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34a Gewerbeordnung vor.
Die 40-stündige Unterrichtung Bewachungsgewerbe ist kein Vorbereitungskurs auf die Sachkundeprüfung.
Die Unterrichtung erfolgt nur in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Als Nachweis ist in allen Fällen ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Mindestanforderung) oder ein Zeugnis über einen deutschen Schulabschluss der Anmeldung beizufügen.
Die Bewachungsverordnung schreibt in § 3 Absatz 2 neben der Teilnahme ohne Fehlzeiten folgende Inhalte vor:
  • aktiven Dialog mit den Teilnehmern
  • mündliche Verständnisfragen
  • schriftliche Verständnisfragen (Dienstag, Mittwoch, Freitag).
Die Unterrichtungsgebühr beträgt 465,00 Euro.
  • Sofern die Kosten durch einen anderen Träger z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung, Arbeitgeber oder andere übernommen werden, ist hier die Kostenübernahme durch die Angabe des Kostenträgers mit Stempel und rechtsverbindlicher Unterschrift des Kostenträgers in der Gebührenübernahmeerklärung zu bestätigen.
  • Bildungsgutscheine, Erhebungsbögen für Bildungsmaßnahmen u. ä. können nicht berücksichtigt werden.
Hier können Sie sich online anmelden.

Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die IHK erst verbindlich, wenn der Termin von ihr bestätigt wurde.
Ihre E-Mail-Adresse ist zur Bestätigung der Anmeldung notwendig. Nach dem Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.
Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung innerhalb von 24 Stunden verbindlich durch Anklicken des Bestätigungslinks. Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie auch den Anmeldeschluss. Bestätigungen, die nach dem Anmeldeschluss eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Sollte die Gebühr von einer anderen Person, Firma oder Jobcenter übernommen werden, laden Sie die ausgefüllte und vom Kostenträger unterschriebene Gebührenübernahmeerklärung im Zuge der Online-Anmeldung hoch. Andernfalls senden Sie das ausgefüllte Formular an miltz@koblenz.ihk.de.

Die Gebührenübernahmeerklärung finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 30 KB)
Termine IHK Koblenz (Anmeldeschluss: bis 30 Tage vor Beginn der Unterrichtung, soweit Plätze frei sind):

Termine 2025 Anmeldeschluss
13.01. - 17.01.2025
Anmeldung möglich
13.12.2024
03.02. - 07.02.2025
Anmeldung möglich
03.01.2025
31.03. - 04.04.2025 28.02.2025
19.05. - 23.05.2025 18.04.2025
02.06. - 06.06.2025 02.05.2025
18.08. - 22.08.2025 18.07.2025
27.10. - 31.10.2025 26.09.2025
24.11. - 28.11.2025 24.10.2025

Änderungen vorbehalten.
Die Termine in anderen IHKs finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 99 KB).