Sachkundeprüfung erforderlich

Freiverkäufliche Arzneimittel

Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur in Apotheken verkauft werden. Das Arzneimittelgesetz erlaubt jedoch Ausnahmen. Für den Verkauf der sogenannten „freiverkäuflichen Arzneimittel“ ist eine Sachkundeprüfung erforderlich. Diese Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer Koblenz oder anderen IHKs abgenommen.

1. Was sind freiverkäufliche Arzneimittel?

Freiverkäufliche Arzneimittel dienen der Behandlung von einfachen Befindlichkeitsstörungen. Sie sind außerhalb von Apotheken in Drogerien, Reformhäusern, Supermärkten, Zoohandlungen und im Lebensmitteleinzelhandel erhältlich. Ihre Wirkungen sind:
- Heilen
- Lindern
- Verhüten und Erkennen von Krankheiten
- Abwehren und Beseitigen von Krankheitserregern.
Keine Arzneimittel sind diätetische Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte.

2. Wer darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen?

Nur wer Sachkenntnis besitzt, darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Dies können sein
- der Unternehmer,
- sein Vertreter,
- Verkaufspersonal.
Sachkenntnis hat, wer die Sachkenntnisprüfung vor der Industrie- und Handelskammer mit Erfolg besteht.

3. Anerkennung anderer Nachweise

In § 10 der AMSachKV ist geregelt, welche Prüfungszeugnisse über eine abgeleistete berufliche Ausbildung als Sachkenntnisnachweis anerkannt werden.
Zuständig für die Anerkennung sind seit 01.01.2011 die Kreisverwaltungen.

4. Wie läuft die Prüfung ab?

Es handelt sich um eine PC-Prüfung, die 75 Minuten dauert.
Der Aufgabensatz besteht insgesamt aus 65 Aufgaben.
Diese setzen sich wie folgt zusammen: 50 Single-Choice-Aufgaben und jeweils 5 Aufgaben zur Bestimmung:
  • der Pflanzendroge (Name)
  • des medizinisch wirksamen Hauptinhaltsstoffes
  • des Hauptanwendungsgebietes
Die Bestimmung erfolgt anhand von Fotos der Pflanzendrogen. Die Antworten der insgesamt 15 Aufgaben sind in Form von gebundenen Mehrfachwahlaufgaben (1 von 5 Antwortmöglichkeiten) zu geben.
Die in der Prüfung verwendeten Fotos der Pflanzendrogen finden Sie hier.
Themengebiete der schriftlichen Prüfung sind:
- Kenntnisse über die in freiverkäuflichen Arzneimitteln verwendeten Pflanzen und Chemikalien,
- Begriffsbestimmungen, Darreichungsformen, Beschaffenheit, Zubereitungsformen, Inhaltsstoffe
- Kenntnisse über die Lagerung und Verfall von freiverkäuflichen Arzneimitteln,
- Kenntnisse über ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken und die Abgabe freiverkäufliche Arzneimittel,
- Kenntnisse über den unsachgemäßen Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln und damit verbundene Gefahren,
- Arzneimittelrecht, Heilmittelwerbegesetz - siehe § 4 AMSachKV
Hier finden Sie die Testprüfung.
Die Prüfung ist bestanden, wenn 50 % der erreichbaren Gesamtpunkte erzielt werden.

5. Wie bereiten Sie sich auf die Prüfung vor?

1. Sie können sich selbstständig vorbereiten, geeignete Literatur finden Sie im Buchhandel.
2. Sie können sich auch in einem Kurs mit anderen Teilnehmern auf die Prüfung vorbereiten. Passende Kurse finden Sie beispielsweise im Internet.

6. Wo melden Sie sich an?

Nehmen Sie an einem Vorbereitungskurs teil, werden Sie unter Umständen vom Bildungsträger zur Prüfung angemeldet (bitte mit Schulungsträger Rücksprache halten). Andernfalls können Sie sich gerne online anmelden:
Sollten die Prüfungsgebühren von einem anderen Kostenträger (Arbeitgeber etc.) übernommen werden, so lassen Sie bitte von diesem die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 30 KB) ausfüllen und laden diese mit der Anmeldung hoch.
Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die IHK Koblenz erst verbindlich, wenn der Termin schriftlich von ihr bestätigt wurde.
Die Prüfungseinladungen werden an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse versendet. Der Gebührenbescheid wird gesondert verschickt.
Nach dem Absenden erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung innerhalb von 24 Stunden verbindlich durch das Anklicken des Bestätigungslinks.
Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie hierbei auch den Anmeldeschluss. Bestätigungen, die nach dem Anmeldeschluss eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Sie sind Bildungsträger und wollen Ihren Kurs prüfen lassen, der Termin ist aber ausgebucht? Sprechen Sie uns an, damit wir einen individuellen Prüfungstermin vereinbaren können.

7. Abmeldung von der Prüfung

Sie können von der Prüfung nur schriftlich zurücktreten.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach dem Anmeldeschluss ohne wichtigen Grund ist eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 % der Prüfungsgebühr (40,00 Euro) fällig. Die Abmeldung muss spätestens bis zum Prüfungsbeginn schriftlich erfolgen. Bei Nichtantritt der Prüfung ohne wichtigen Grund (z. B. Krankmeldung) wird die Prüfungsgebühr im vollen Umfang erhoben.

8. Wie hoch sind die Gebühren?

Die Prüfungsgebühr (ohne Vorbereitungskurs) beträgt derzeit 80,00 Euro, falls Sie einen Vorbereitungslehrgang absolvieren, erfragen Sie bitte beim Anbieter die Kosten.

9. Wo findet die Prüfung statt?

Zurzeit finden die Prüfungen in der IHK Koblenz, Schlossstr. 2, 56068 Koblenz statt.

10. Die Prüfungstermine

Folgende Prüfungstermine finden im Hause der IHK Koblenz statt:
  • 21.01.2025 Anmeldeschluss: 07.01.2025
  • 19.02.2025 Anmeldeschluss: 05.02.2025
  • 17.03.2025 Anmeldeschluss: 03.03.2025
  • 08.04.2025 Anmeldeschluss: 25.03.2025

11. Sie benötigen eine Ersatzbescheinigung?

12. Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir geben gerne Auskunft!