IHK-Ausschuss schlichtet
Streitigkeiten in Ausbildungsverhältnissen
Bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz besteht gemäß § 111 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes ein Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden. Dieser Schlichtungsausschuss, der sich aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammensetzt, kann nur Streitigkeiten aus bestehenden Berufsausbildungsverhältnissen des Kammerbezirkes verhandeln. Die Verhandlung ist Prozessvoraussetzung für eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
Der Schlichtungsausschuss wird nur auf Antrag des Ausbildenden oder des Auszubildenden tätig. (Das Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 96 KB) kann als Download heruntergeladen werden.)
Anträge minderjähriger Auszubildender bedürfen der Zustimmung gesetzlicher Vertreter. Es ist auch möglich den Antrag mündlich bei der IHK Koblenz zu Protokoll zu geben.
Eine Streitigkeit soll erst vor den Schlichtungsausschuss getragen werden, wenn die Bemühungen der Vertragsparteien, selbst zu einer Verständigung zu kommen, ohne Erfolg geblieben sind. In der Verhandlung strebt der Schlichtungsausschuss eine gütliche Einigung der Vertragsparteien an.
Die Anwesenheit des Ausbildenden und des*r Auszubildenden sowie des gesetzlichen Vertreters ist für den Verhandlungsverlauf vorteilhaft. Eine Vertretung durch Vertreter von Gewerkschaften oder von Vereinigungen von Arbeitgebern ist zulässig, wenn diese Person kraft Satzung oder Vollmacht befugt sind.
Die Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss ist nicht öffentlich. Das Verfahren ist gebührenfrei. Jede Vertragspartei trägt die ihm durch das Verfahren entstandenen Kosten selbst. Zeugen und Sachverständige sind von demjenigen zu entschädigen, der sie zum Beweis seiner Behauptung angeboten hat.
Die Verfahrensordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 47 KB) kann als Download heruntergeladen werden.