Aus- und Weiterbildung
Mediengestalter
Zum 1. August 2023 wird auch der dreijährige Ausbildungsberuf zum Mediengestalter*in Digital und Print neu geordnet. Das Konzept der Fachrichtungen bleibt bestehen, aber es erfolgt eine stärkere Fokussierung dieser auf Projekte und Innendienst. Weiterhin erfolgt eine stärkere Differenzierung nach Printmedien und Digitalmedien. Zukünftig wird es vier Fachrichtungen geben:
- Aus Beratung und Planung wird Projektmanagement
- aus Konzeption und Visualisierung wird Designkonzeption
- die Fachrichtung Gestaltung und Technik teilt sich auf in Printmedien und Digitalmedien.
Wahlqualifikationen (jeweils sechs) wird es nur noch für die Bereiche Printmedien und Digitalmedien geben. Die Struktur der Ausbildung wird vereinfacht. Die Ausbildung ist in den ersten beiden Jahren für alle Auszubildenden gleich.
In der Zwischenprüfung wird es zwei Prüfungsbereiche geben. Eine schriftliche Prüfung und eine praktische Prüfung (Prüfungsstück). In der Abschlussprüfung gibt es vier (nach Fachrichtungen unterschiedliche) Prüfungsbereiche: In den Fachrichtungen Projektmanagement und Designkonzeption: Prüfungsstück und Präsentation, in den Fachrichtungen Printmedien und Digitalmedien: zwei Prüfungsstücke. In allen Fachrichtungen erfolgt die schriftliche Prüfung in zwei berufsbezogenen Fächern sowie in Wirtschafts- und Sozialkunde.
Detaillierte Informationen erhalten Sie nach Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt.