Potenziale erschließen

Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III ist eine von der Agentur für Arbeit finanziell geförderte Berufsorientierungsmaßnahme und stellt ein Angebot der Wirtschaft an die jungen Menschen dar, die aufgrund individuell eingeschränkter Vermittlungschancen nicht bis zum 30. September des jeweiligen Ausbildungsjahres in eine Ausbildung vermittelt werden konnten.
Das Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat lautet: Potenziale erschließen durch den Einstieg in Ausbildung und Arbeit.
Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis maximal zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennenzulernen, dabei richten sich die Inhalte der Einstiegsqualifizierung stets an Bestandteile anerkannter Ausbildungsberufe. Die Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 4 bis maximal 12 Monaten. Diese kann auch in Teilzeit durchgeführt werden (mindestens 20 Stunden/Woche). Bei gegenseitigem Interesse ist der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung jederzeit möglich.
Dabei ist zu beachten, dass die Einstiegsqualifizierung maximal mit sechs Monaten auf die Regelausbildungszeit eines Ausbildungsvertrages angerechnet wird.
Für Sie als Unternehmer bietet die Einstiegsqualifizierung eine Reihe von Vorteilen, wie z. B.:
  • näheres Kennenlernen des Nachwuchses
  • Imagegewinn durch Chancegewährung für Jugendliche
  • gute Einstiegsmöglichkeit für noch nicht ausbildende Betriebe
  • rascher Übergang in ein Ausbildungsverhältnis
  • Anrechnung der Einstiegsqualifizierung auf eine nachfolgende betriebliche Berufsausbildung
Die Einstiegsqualifizierung beginnt mit einem Vertrag zwischen Ihnen und dem Jugendlichen. Dieser wird dann in Ihrem Unternehmen eingesetzt und erlernt in der Praxis fachspezifische sowie soziale Kompetenzen. Die Einstiegsqualifizierung wird durch den Besuch der Berufsschule unterstützt. Die Kosten für die Vergütung von bis zu 276,00 Euro (ab 01.08.2024) monatlich und ein pauschalierter Anteil vom Gesamtsozialversicherungsbetrag in Höhe von 142,00 Euro werden von der Arbeitsagentur oder dem jeweiligen Jobcenter erstattet. Am Ende der Einstiegsqualifizierung stellen Sie dem Jugendlichen ein betriebliches Zeugnis aus und bewerten darin dessen Leistungen. Die IHK vergibt daraufhin ein Zertifikat, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder in eine Berufstätigkeit erleichtern wird.