Aus- und Weiterbildung
Zusatzqualifikationen M+E Berufe und Mechatroniker
Industrie 4.0 und digitales Arbeiten nehmen Einzug in die Ausbildung der Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers. Die bestehenden Ausbildungsordnungen wurden zum 1. August 2018 teilnovelliert.
Inhalte der Teilnovellierung
Dem Antrag auf Neuordnung entsprechend wurden kleinere Änderungen bezüglich Digitalisierung und Vernetzung vorgenommen. Dies sind im Einzelnen:
- Die Qualifizierungsinhalte, die im Umgang mit digitaler Arbeit in Berufsbildern grundsätzlich notwendig sind, wurden als neue integrative Berufsbildposition “Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit” in die genannten Ausbildungsverordnungen aufgenommen.
- Die jeweiligen Berufsbildpositionen “Betriebliche und technische Kommunikation” sowie “Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse” wurden im Hinblick auf die Industrie 4.0-relevanten Qualifikationsanforderungen aktualisiert.
- Für bundesweit nachgefragte, berufsübergreifende und interdisziplinär begründete Qualifikationsanforderungen in zentralen Tätigkeitsfeldern von Industrie 4.0 wurden folgende optionale, kodifizierte Zusatzqualifikationen in die Ausbildungsordnungen der folgenden Berufe aufgenommen:
Zusatzqualifikationen für die industriellen Metallberufe:
- Additive Fertigungsverfahren
- IT-gestützte Anlagenänderung
- Prozessintegration
- Systemintegration
Zusatzqualifikationen für die industriellen Elektroberufe sowie Mechatroniker/-in:
- Additive Fertigungsverfahren (nur Mechatroniker)
- Digitale Vernetzung
- IT-Sicherheit
- Programmierung
Prüfung der Zusatzqualifikationen
Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation wird als fallbezogenes Fachgespräch auf Basis einer im Ausbildungsbetrieb durchgeführten Praxisaufgabe geführt. Das Fachgespräch findet auf Antrag im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2 als gesonderte freiwillige Prüfung statt. Eine Anmeldung hierzu erfolgt im Zusammenhang mit der Anmeldung zum Teil 2 der Abschlussprüfung.