Aus- und Weiterbildung
Neuer Ausbildungsvertrag ab 01. August 2022
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union verabschiedet – (EU) 2019/1152.
Das Gesetz tritt zum 1. August 2022 in Kraft. Es führt zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz und somit zu einer Anpassung des Ausbildungsvertrages.
Die neuen Mindestangaben in der Vertragsniederschrift gelten mangels einer Übergangsregelung erst ab dem 1. August 2022. Das bedeutet, die alte Vertragsvorlage kann unproblematisch für Ausbildungsverträge, die vor dem 1. August 2022 geschlossene wurden (mit Beginn der Berufsausbildung nach dem 1. August 2022) verwendet werden.
Den neuen Ausbildungsvertrag finden Sie in unserem Formularservice.