Oktober 2018 | Wirtschaftsstandort
Wahlprüfsteine der IHK Kassel-Marburg zur Landtagswahl 2018
Die hessische Landtagswahl wirft ihren Schatten voraus: Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg hat am Donnerstagnachmittag, dem 20. September 2018 die Wahlprüfsteine der hessischen IHKs verabschiedet. Unter dem Leitspruch „Gute Wirtschaftspolitik für ganz Hessen“ rücken die vom Parlament der regionalen Wirtschaft verabschiedeten Wahlprüfsteine die Themenfelder Finanzen und Handlungsfähigkeit der Kommunen, Bildung, Fläche sowie Infrastruktur in den Mittelpunkt. Damit die Interessen und Anliegen der gewerblichen Wirtschaft bei der Landespolitik stetig Gehör finden, engagiert sich der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) für diese Agenda auch über die Landtagswahl hinaus. Die kursiv hervorgehobenen Passagen sind Ergänzungen der IHK Kassel-Marburg.
Gute Wirtschaftspolitik für ganz Hessen
Die gewerbliche Wirtschaft ist Rückgrat und Motor des Wohlstandes in Hessen. Sie steht für gut 400.000 Unternehmen, mehr als 2,3 Millionen Arbeitsplätze, rund 60% aller Ausbildungsverhältnisse und einen ganz wesentlichen Teil der Steuereinnahmen des Landes und seiner Kommunen.
Auf politischer Ebene müssen die Interessen und Anliegen der gewerblichen Wirtschaft daher eine Beachtung erfahren, die ihrer ökonomischen und gesamtgesellschaftlichen Relevanz Rechnung trägt. Hierfür setzen sich die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Hessen gemeinsam ein.
Mit Blick auf die anstehende Landtagswahl und die damit verbundene Neujustierung des politischen Handlungsrahmens appellieren wir an alle politischen Entscheidungsträger, die Stärkung des Wirtschafts- und Zukunftsstandortes Hessen unter Beachtung der jeweiligen Anforderungen von Metropolregion und ländlichem Raum in den Fokus zu nehmen und die Entwicklung durch konkretes politisches Handeln aktiv zu fördern.
Als Handlungsfelder für eine gute Wirtschaftspolitik, die ganz Hessen nach vorne bringt, haben wir vier Themen herausgearbeitet, deren Ausgestaltung maßgeblich in den Händen der Landespolitik liegt:
- Die Standortbedingungen vor Ort müssen stimmen, deshalb brauchen wir leistungsfähige Kommunen.
- Kein Wohlstand ohne Fachkräfte, deshalb müssen wir die Fachkräfte von morgen qualifizieren.
- Auch virtuelle Unternehmen sind irgendwo ganz real, deshalb braucht Wirtschaft Fläche.
- Die Mobilitätserfordernisse an Unternehmen und ihre Mitarbeiter steigen, deshalb brauchen wir mehr und bessere Infrastruktur.
Wie in diesen Handlungsfeldern den Erfordernissen der Wirtschaft konkret Rechnung getragen werden kann, skizzieren die vorliegenden Wahlprüfsteine des Hessischen
Industrie- und Handelskammertages. Sie sind gleichermaßen als Erwartung wie Dialogangebot der hessischen Wirtschaft zu verstehen, auch über den eigentlichen Wahltag hinaus.
Für leistungsfähige Kommunen
Die Kommunen sind die Keimzellen der Demokratie. Damit sie sich entfalten können und ihre wichtige Rolle als Gestalter der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor Ort auch wahrnehmen können, benötigen sie größere Handlungsspielräume durch eigene Gestaltungskompetenz und eine angemessene finanzielle Ausstattung. Damit wird auch die Grundlage für eine Politik geschaffen, die den unterschiedlichen Erfordernissen von Metropolregion und ländlichem Raum besser Rechnung trägt. Hierzu müssen Bund und Land durch weniger regulatorische Vorgaben und strikte Beachtung des Konnexitätsprinzips beitragen. Falsch ist der Weg eigener wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen. Vielmehr sollen sie sich auf ihre Kernaufgaben in der Daseinsvorsorge konzentrieren und hier durch Effizienzsteigerungen, sparsames Haushalten, Entbürokratisierung und die Digitalisierung der Verwaltung Spielräume erschließen. Jede Möglichkeit zum Abbau und zur Vermeidung von Bürokratie sollte zur Entlastung der Kommunen und der Unternehmen umgesetzt werden. Von der Einführung von Bagatellsteuern ist Abstand zu nehmen.
Kommunale Finanzen
- Die Realsteuerhebesätze der hessischen Kommunen sind von 2012 bis 2017 anhaltend gestiegen und damit auch die Steuerbelastung für Unternehmen. Die Steuererhöhungen belasten die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Hessen.
- Der HIHK sieht durchaus einen vom Land ausgeübten starken Druck zur Anhebung der Realsteuerhebesätze. Insbesondere seit 2013 ziehen hierbei relativ kleine Kommunen mit den hessischen Großstädten gleich.
- Von 2012 bis zum dritten Quartal 2017 stieg zum Beispiel der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern je nach Größenklasse um 11 bis 15,5 Prozent. In den Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern betrug die Steigerung nur 2,1 Prozent.
- Kleinere Kommunen - insbesondere außerhalb der Ballungsräume - verlieren durch höhere Hebesätze die Möglichkeit, bestimmte Standortnachteile durch niedrige Standortkosten auszugleichen (zunehmender Verlust des komparativen Kostenvorteils). Der ländliche Raum wird damit geschwächt.
Faktischen Zwang zur Anhebung der Realsteuerhebesätze vermeiden
- Das Land muss den Druck zur Anhebung der Realsteuerhebesätze reduzieren und verschiedene Vorgaben, wie den sogenannten „Herbsterlass" von 2014, zurücknehmen. Die Anwendung des Erlasses führt zu einer Hebesatzspirale nach oben. Durch die Vorschrift, die Hebesätze bei der Gewerbesteuer an den Landesdurchschnitt und bei der Grundsteuer B 10 Prozent über den Landesdurchschnitt anpassen zu müssen, steigt in der Folge der Landesdurchschnitt. In der Konsequenz haben die betroffenen Kommunen im Folgejahr den Hebesatz auf den neuen Landesdurchschnitt anzuheben.
Investitionskraft der Kommunen stärken
- Durch einen Ausbau interkommunaler Kooperationen, die für Effizienzpotentiale sorgen, sollte die Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen gestärkt werden. Zudem sollten Kommunale Standards geprüft und gegebenenfalls abgesenkt werden.
Für die Fachkräfte von morgen
Gut ausgebildete Fachkräfte in ausreichender Anzahl sind entscheidend für den Erfolg von Unternehmen und damit Basis für unseren Wohlstand. Vor diesem Hintergrund gilt es die duale Ausbildung zu stärken, Flüchtlinge zu qualifizieren und integrieren, Schulen arbeitsweltbezogen auszurichten und die Qualität an Hochschulen zu verbessern. Zur Sicherung von Fachkräften müssen mehr öffentliche Mittel für Fort- und Weiterbildung bis hin zur Qualifizierung von Nachfolgern für Unternehmer bereitgestellt werden. Um parallel einen stärkeren Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte und deren Familien nach Hessen zu steigern, muss die Attraktivität u. a. durch die Schaffung von Angeboten im Bereich Familie und Beruf und Vermittlung von Arbeitsplätzen für die Lebenspartner verbessert werden. Zudem muss auf Bundes- und Landesebene zielstrebig an der Schaffung eines sinnvollen und unkomplizierten Einwanderungsgesetzes gearbeitet werden.
Duale Ausbildung stärken
- Die Attraktivität der dualen Berufsausbildung muss bereits in der Pädagogen-Ausbildung für alle Schulformen thematisiert werden.
- In den Gymnasien muss die Berufs- und Studienorientierung ausgebaut werden.
- Der Übergangsbereich an Beruflichen Schulen muss zugunsten dualer Berufsausbildung zurückgefahren werden. Ein Bildungsmonitoring für den Übergang in Berufsausbildung oder Studium sollte den Einsatz der knappen Finanzmittel unterstützen und Nachsteuerung ermöglichen.
- Eine zeitgemäße Ausstattung von Berufsschulen ist dringend notwendig. Die Digitalisierung verlangt neue Instrumente, eine leistungsfähige Infrastruktur, aber auch neue Lernkonzepte und Unterrichtsmethoden, wie z. B. E-Learning. Für die Lehrer ist entsprechende Aus- bzw. Fortbildung anzubieten. Eine gemeinsame Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium und den Schulträgern, in Abstimmung mit den örtlichen IHKs und anderen Wirtschaftsvertretern ist hierbei notwendig, auch um auf regional unterschiedliche Anforderungen zu reagieren. Mehr Autonomie für die Berufsschulen begünstigen diesen Prozess.
- Die Arbeit als Berufsschullehrer muss attraktiver werden, um dem Lehrermangel entgegenzuwirken. Für mehr Lehrer in den technischen Berufsfeldern ist ein Konzept notwendig, das Werbemaßnahmen für diesen Beruf vorsieht, aber auch Interessenten aus der Wirtschaft den Quereinstieg ermöglicht sowie interessante Ausbildungswege an den Hochschulen und Anreize im Vorbereitungsdienst vorsieht.
Flüchtlinge integrieren
- Gute Sprachförderung und breite Berufsorientierung müssen die Maxime der Integrationspolitik werden. In Zusammenarbeit mit den Kommunen und den Arbeitsagenturen sind ineinandergreifende Qualifizierungswege für erwachsene Flüchtlinge zu entwickeln.
Schulen arbeitsweltbezogener ausrichten
- Um die MINT-Fächer und die Digitalisierung an Schulen zu fördern, sind ressortübergreifende Strategien zu entwickeln. Eine digitale Bildungsstrategie muss die Aspekte IT und Medienkompetenzen, Einsatz digitaler Medien im Unterricht und die Bereitstellung von Infrastruktur umfassen.
- Ein eigenständiges Unterrichtsfach „Ökonomische Bildung“ ist einzuführen.
An Hochschulen Qualität mit Zielvereinbarungen verbessern
- Um an Hochschulen bessere Bildungserfolge zu erzielen, sind Studieneingangsprüfungen und eine intensivere Studienbegleitung nötig.
- Die Inflation von Studiengängen und Studienabschlüssen muss reduziert werden und in Zielvereinbarungen festgehalten werden.
- Das Studium muss auch auf das Berufsleben vorbereiten und sich an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes orientieren. Hierzu können duale Studiengänge, die den Qualitätsanforderung des „Dualen Studiums Hessen“ genügen, einen großen Beitrag leisten.
Wirtschaft braucht Fläche
- Für Betriebserweiterungen und Neuansiedlungen müssen ausreichend passgenaue Gewerbeflächen, die die jeweiligen Qualitäts- und Standortansprüche der Unternehmen erfüllen, bereitstehen.
- Damit Fachkräfte den nötigen Wohnraum in unterschiedlichen Preislagen finden, müssen zudem genügend Wohnbauflächen zur Verfügung stehen.
- Daher muss bei der regionalen Entwicklung sowohl der Bedarf nach bezahlbarem Bauland für Gewerbe und Industrie als auch der für Wohnen berücksichtigt werden. Eine alleinige Fokussierung auf das Thema Wohnen greift zu kurz.
Flächenziel darf nicht zur Flächenblockade führen
- Das von der Landesregierung vorgegebene 2,5 ha-Ziel zur Flächeninanspruchnahme muss flexibel angewendet werden. Um Ansiedlungshemmnisse zu vermeiden, darf dieses Ziel nicht arithmetisch auf Kommunen und Landkreise heruntergebrochen werden und sollte regional unterschiedliche Wachstumsdynamiken berücksichtigen.
- Innenpotenziale, zum Beispiel durch die Nutzung von Brachflächen und die Verdichtung der Bebauung, sollten genutzt werden.
- Dies wird aber nicht ausreichen, um die Flächenbedarfe insgesamt zu decken. Eine höhere Bebauungsdichte durch ein höheres Maß der baulichen Nutzung für Wohnen und Gewerbe kann ebenfalls beitragen, den Bedarf zu decken.
Kompensationsmaßnahmen flexibilisieren
- Ausgleichsflächen für Kompensationsmaßnahmen müssen über die Grenzen des regionalen Zusammenhangs hinweg zugelassen werden. Dadurch können Kostensteigerungen für Bauprojekte reduziert und wirksame, großflächige Naturschutzprojekte ermöglichen werden.
- Restriktionen zur Flächenentwicklung (z. B. Vorranggebiete für Landwirtschaft und Natur) dürfen kein grundsätzliches Ausschlusskriterium sein.
- Mit dem Ziel Flächen für Wohnen und Gewerbe zu schaffen, müssen sie gleichberechtigt im Rahmen der Landes- und Regionalplanung abgewogen werden können.
Flächen für Wohnen und Gewerbe strategisch entwickeln
- Auf allen Planungsebenen müssen die strategische Perspektive der Flächenentwicklung gestärkt und auf Ebene der Regionalplanung die Planungsinstrumente weiterentwickelt werden. Auf regionaler Ebene gilt es die richtigen, mobilisierbaren Flächen zu identifizieren. Kommunen sollten bei der Entwicklung einer langfristigen Flächenentwicklungsstrategie unterstützt werden.
- Es darf nicht zu einer Verschärfung von Konflikten, durch Bauleitplanung oder Baurecht, zwischen Wohnen und Gewerbe kommen.
- Die neue Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ darf nur mit Augenmaß eingesetzt werden, denn durch die Überplanung bestehender Gewerbeflächen besteht die Gefahr einer Verdrängung der gewerblichen Nutzungen. Deshalb müssen die Interessen der ansässigen Unternehmen zwingend berücksichtigt werden.
- Durch den Aufbau eines Gewerbeflächen- bzw. Wirtschaftsflächenmonitors für Potenzialflächen kann die langfristige Planung unterstützt werden. Entwicklungshemmnisse der Flächen müssen hierin aufgezeigt werden, um diese im nächsten Schritt aktiv beseitigen zu können.
- Zusätzlich sollten Kommunen durch interkommunale Zusammenarbeit bei der Flächenausweisung den Herausforderungen strategisch begegnen.
Innenstädte zukunftsfähig machen
- Angesichts erheblicher struktureller Veränderungen im Einzelhandel müssen neue Ideen und Konzepte für zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren entwickelt werden. Dabei können Nutzungskonzepte für die Revitalisierung von Brachen und Ortskernen mit älterer Bausubstanz einen Beitrag leisten.
- Die Konzentration der innenstadtrelevanten Sortimente auf den zentralen Versorgungsbereich muss beibehalten werden.
- Bestehende Instrumente wie die Städtebauförderung und INGE sollten weiterentwickelt werden.
- Die Stärkung der Innenstädte und Ortszentren gerade im ländlichen Raum muss von der neuen Landesregierung mit hoher Priorität, Kreativität und einer klar zugeordneten Ressortverantwortlichkeit angegangen werden.
Verkaufsoffene Sonntage praktikabel regeln
- Dass durch eine unzulängliche gesetzliche Grundlage in Hessen und die daraus resultierende Rechtsprechung verkaufsoffene Sonntage als bewährtes Stadtmarketinginstrument in den Innenstädten und sonstigen Einkaufsbereichen der Kommunen nahezu zum Erliegen gekommen sind, ist ein unhaltbarer Zustand.
- Gerade die Einkaufsbereiche kleinerer- und mittelgroßer Kommunen sind durch strukturelle Veränderungen seit Jahren erheblich unter Druck. Kleinere Kommunen oder Stadt– und Ortsteile haben ihren Einzelhandel vielfach bereits verloren. Jegliche Anstrengungen sind erforderlich, um diese Entwicklung zu bremsen. Ein Instrument dabei sind verkaufsoffene Sonntage.
- Der HIHK fordert mit Nachdruck, dass das hessische Ladenöffnungsgesetz dahingehend geändert wird, dass bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Kommune in der Praxis wieder durchgeführt werden können.
Mobilität stärken, Infrastruktur ausbauen
- Sämtliche Planungs- und Genehmigungsprozesse sind zu beschleunigen. Dies sollte sowohl durch Rechtsanpassung (Beschränkung auf eine Klageinstanz) als auch durch Prozessoptimierung sowie ausreichende Personalausstattung bei den zuständigen Stellen erfolgen. Die Hessische Landesregierung sollte daher das angekündigte Planungsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung unterstützen.
Breitband
- Hessens Unternehmen brauchen eine Perspektive für eine flächendeckende Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und landesweit verfügbaren, leistungsfähigen Mobilfunk.
- Der ländliche Raum muss zeitgleich mit den Ballungsräumen mit Glasfaseranschlüssen (FTTB) versorgt werden.
- Die Gigabit-Allianz Hessen muss in diesem Sinne klare Ziele, Meilensteine und Aktivitäten von Bund, Land und Kommunen formulieren und koordinieren.
- Der Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern ist weiter zu fördern. Darlehen und Fördermittel sind dort einzusetzen, wo ein marktgetriebener Ausbau allein nicht funktioniert.
Straße
- Der hessische Landesstraßenbauetat muss soweit erhöht werden, dass der fortschreitende Verschleiß aufgehalten wird und Neubaumaßnahmen weiterhin möglich sind.
- Als Neubaumaßnahmen in Nordhessen müssen die fehlenden Lückenschlüsse der A44 und A49 realisiert werden. Zur perspektivischen Realisierung der aus Kreuztal in NRW kommenden B508n als durchgängige Fernstraße über Erndtebrück und Frankenberg zur A5 bei Hattenbach müssen im ersten Schritt auf der hessischen Seite Planungskapazitäten bereitgestellt werden.
- Bei der Übertragung von Aufgaben auf die neue Bundesfernstraßengesellschaft ist darauf zu achten, dass ausreichend Fachpersonal bei Hessen Mobil verbleibt. Bis dahin sollten die hessischen Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan soweit vorgeplant sein, dass sie eine hohe Priorität in der Umsetzung erhalten.
- Die Ziele der Luftreinhaltung müssen erreicht werden, ohne dass die gewerbliche Wirtschaft belastet wird. Insbesondere kostenintensive Maßnahmen und Fahrverbote sind zu vermeiden.
- An allen hessischen Autobahnen sind die Stellplatzkapazitäten für LKWs erschöpft. Hier müssen dringend neue Stellplätze sowie Unterkunftsmöglichkeiten für LKW-Fahrer geschaffen werden.
Schiene/ÖPNV
- Die Hauptschienenstrecken in Hessen und der für den gesamten deutschen Schienenverkehr wichtige Knoten Frankfurt/Rhein-Main sind überlastet. Dies führt zu ständigen Verspätungen im Schienenverkehr. Deshalb sind sie zügig auszubauen und um neue Strecken zu ergänzen.
- Die Elektrifizierung der hessischen Eisenbahnstrecken muss vorangebracht werden, zudem sollte der zweigleisige Ausbau von eingleisigen Strecken untersucht und wo sinnvoll forciert werden: Dies erhöht die Netz- und Betriebsqualität, reduziert Verspätungen und schafft neue Anbindungsmöglichkeiten der ländlichen Regionen an den Nah- und Fernverkehr.
- Der ÖPNV ist für viele Berufspendler unverzichtbar. Zudem entlastet er den Straßenverkehr und kann einen entscheidenden Beitrag zur Luftreinhaltung leisten. Neben seiner Stärkung müssen insbesondere in den ländlichen Regionen neue ÖPNV-Konzepte unterstützt und gefördert werden.
Luftverkehr
- Der Flughafen Frankfurt/Main muss als wichtigstes hessisches und deutsches Luftverkehrsdrehkreuz weiterentwickelt, und somit in seiner Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.
- Weitere Beschränkungen außerhalb des Mediationspaketes lehnt die Wirtschaft ab.
- Der Flughafen Kassel-Calden muss als wichtige Anbindung Nordhessens an das Luftverkehrsnetz weiter entwickelt werden.
- Das Land muss sich beim Bund für die Reduzierung einseitiger Belastungen der deutschen Luftverkehrswirtschaft stark machen.