Kommunen und Gewerbevereine

Innenstadtentwicklung

Innenstädte sind die Visitenkarten unserer Kommunen. Sie sind begehrter Standort für Handel, Dienstleistungen, Gastronomie, Kultur und Wohnen. Die Urbanität von Innenstädten wird besonders durch die Qualität des vorhandenen Einzelhandels geprägt. Konzernunternehmen und ihre Filialbetriebe wirken hierbei häufig als wichtige Frequenzbringer. Das besondere Flair und die Attraktivität eines Stadtzentrums bzw. einer Geschäftsstraße sind aber vor allem durch die Vielfalt und Originalität des inhabergeführten Einzelhandels sowie des gastronomischen Angebots geprägt.
Der Druck auf die Innenstädte hat sich in den vergangen Jahren stark erhöht. Innenstädte sind mit Frequenzrückgängen und einer zunehmenden Leerstandsquote konfrontiert, was vornehmlich auf das Wachstum des Onlinehandels, die Ansiedlungen großflächiger Einzelhandelsstandorte an nicht integrierten Flächen sowie den demografischen Wandel zurückzuführen ist. In einem Impulspapier fordert die IHK Kassel-Marburg alle Akteure in Nordhessen und der Region Marburg auf, gemeinsam zu handeln, um Innenstädte und Ortskerne positiv zu entwickeln – untermauert mit Impulsen und Ideen in den acht Handlungsfeldern Multifunktionalität, Verkehr und Wirtschaft, Innovation und Gestaltung, Identifikation und Fachkräftesicherung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Tourismus und Regionalentwicklung.

Kommunale Einzelhandelskonzepte

Innenstädte und Ortszentren sind in Deutschland bisher traditionell multifunktionale  Mittelpunkte von Städten und Gemeinden. Aus der Perspektive der Wirtschaft sind sie der Standort für unterschiedlichste Branchen, seien es Handwerksbetriebe, andere Gewerbetreibende oder Freiberufler. Logistisch gesehen ist es sinnvoll, möglichst viele solcher Unternehmen in einem Stadtteil zu konzentrieren, um Wege für die Kunden zu diesen Betrieben zu reduzieren. Auch für die Unternehmen selbst bringt deren Konzentration an einem Ort Synergien mit sich. Alle  werden für eine große Zahl an Passanten leicht sichtbar und die Kundenakquise dadurch einfacher. Am stärksten wird der Einzelhandel frequentiert, der damit eine entscheidende Funktion für die Attraktivität und Lebendigkeit in den Innenstädten und Ortsteilzentren hat.

Seit Jahren finden in dieser Branche gravierende strukturelle Veränderungen statt, die eine Konzentration bei den Anbietern zur Folge haben und kleinere Marktteilnehmer zur Aufgabe zwingen. Von dieser Entwicklung sind überproportional kleine und in etwas geringerem Umfang mittelgroße Kommunen betroffen. Die Zahl der Einzelhandelsunternehmen nimmt ab, die Attraktivität schwindet in einem sich selbst beschleunigenden Prozess. Die Folge: sterbende Ortszentren ohne Einzelhandel. Damit einhergehend ist der Verlust an Attraktivität der betroffenen Kommunen: weder ein Ort zum Einkaufen noch ein Ort für Bürger, an dem man sich trifft und austauscht.

Diese Entwicklung zu verlangsamen und - wo möglich - aufzuhalten, ist Gegenstand vieler Initiativen, seien es staatliche Förderprogramme, Stadtmarketinginitiativen, Business Improvement Districts (BIDs, in Hessen wird der Name des entsprechenden Gesetzes mit INGE abgekürzt) oder städtische Investitionen, um attraktive, großflächige Einzelhandelsimmobilien zu errichten. Ein unerlässliches Instrument, um strukturiert und auf einer Analyse basierend den Einzelhandel in einer Kommune zu fördern und weiterzuentwickeln, sind kommunale Einzelhandelskonzepte.

Inge-Gesetz/BID 

Dieses in den USA entwickelte Modell bietet große Chancen für die Aufwertung von innerstädtischen Einkaufsquartieren. Es handelt sich dabei um ein Public-Privat-Partnership-Modell, das auf Eigeninitiative und Selbstverpflichtung beruht.  Maßnahmen zur Quartiersentwicklung und das dafür erforderliche Budget werden von den Grundeigentümern und Gewerbetreibenden selbst festgelegt und verwaltet. Für einen festgelegten Zeitraum werden von allen Grundeigentümern des Quartiers Beiträge als zweckgebundene Zwangsabgabe eingefordert, die zusammen mit der Grundsteuer von der Kommune eingezogen werden. 

Einrichtung von Business Improvement Districts auch in Hessen

Nach eingehender Erörterung hat sich der IHK-Ausschuss für Handel und Dienstleistungen für die Schaffung der rechtlichen Voraussetzung zur Einrichtung von „Business Improvement Districts“ (BID) ausgesprochen.
BID’s sehen gemeinsame Initiativen von Grundeigentümern eines definierten innerstädtischen Geschäftsbereichs vor in dem durch gemeinsame Investitionen und Vermarktungskonzepte der betreffende Bereich als ganzer seine Wettbewerbsposition verbessert und somit den dort tätigen Gewerbetreibenden wesentliche Impulse zur Verbesserung der Geschäftslage gibt.
Die BID’s haben sich international zu einer der erfolgreichsten Methoden zur Revitalisierung und Stärkung innerstädtischer Geschäftsbereiche entwickelt. Das Modell, dass sich aus den Elementen Eigeninitiative, Selbstverpflichtung und Public-Private-Partnership  zusammensetzt benötigt einen rechtlichen Rahmen, der von der Landesregierung zu setzen ist.
Der IHK-Ausschuss für Handel und Dienstleistungen ist davon überzeugt, dass BID’s auch in Hessen mit dazu beitragen können die Situation problematischer Bereiche insbesondere in den Innenstädten zu verbessern. Voraussetzungen dafür ist allerdings, dass die Mehrzahl der betroffenen Gründeigentümer der Einrichtung eines BID zustimmen.
Seit dem 1. Januar 2006 gilt das "INGE"-Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren, das die Einrichtung von Innovationsbereichen ermöglicht. 

Förderung smarter Kommunen und Regionen im Programm "Starke Heimat Hessen"


Im Programm „Starke Heimat Hessen“ stehen von 2020 bis 2024 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon 64 Millionen Euro für die Förderung smarter Kommunen und Regionen, für die sich Kommunen ab sofort bewerben können.
Im vergangenen Jahr wurde die Digitalisierung in den Kommunen im Programm „Starke Heimat Hessen“ mit einer bedarfsbezogenen Förderung unterstützt. In dieser ersten Phase standen Maßnahmen im Mittelpunkt, die einen Beitrag zu einer Digitalisierung im Sinne des „Digitalen Rathauses“ leisten.
In der zweiten Phase der Förderung sollen nun vorzugsweise Gemeinschaftsvorhaben mit Modellcharakter in den Themenfeldern Smart City / Smart Region (u.a. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Environment, Gesellschaft, Smart Mobility, Smart Business, Smart Health, Smart Energy) gefördert werden.
Die Förderung erfolgt auf Basis § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Vorhaben werden maximal über eine Laufzeit von zwei Jahren mit insgesamt 100.000 Euro bis maximal 2,5 Millionen Euro gefördert. Die Bewilligung erfolgt als Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Auswahl wird unter Beteiligung einer Jury erfolgen.
Gefördert werden sowohl Maßnahmen aus dem Bereich der Verwaltungsdigitalisierung als auch der Digitalisierung weiterer kommunaler Handlungsfelder (i.S.v. smarte Stadt/smarte Region). Die Förderung umfasst damit insbesondere Maßnahmen aus folgenden Bereichen:
  • Verwaltungsdigitalisierung/eGovernment,
  • Smart Environment (u.a. Aufbau und Betrieb von Sensornetzen zur Datenerfassung, Implementierung von Datenplattformen, Realisierung von Anwendungsfällen in kommunalen Handlungsfeldern auf Basis von Datenplattformen),
  • Gesellschaft (u.a. netzpolitische und Digitalisierungsdialoge und Stadtlabore, Beteiligung/Teilhabe an gesellschaftlichen Entscheidungen und Abläufen, Einrichten von „Digi-Coaches“),
  • Transfer durch Coaching (Wissensträger einer Kommune helfen anderen bei der Implementierung von Projekten und Lösungen),
  • Smart Mobility (u.a. Steuerung von Verkehrsflüssen, digitale Parkraumbewirtschaftung, Vermeidung von motorisierten Individualfahrten, effiziente und zuverlässige Nahversorgung und Paketzustellung, Überwindung der Schnittstellen von Stadt und Land),
  • Smart Business (u.a. Digitale Konzepte für den stationären Einzelhandel, Digitale Techniken im Bereich der Standortvermarktung, Tourismus-Marketing und digitale Tourismusangebote),
  • Smart Health (u.a. fachmedizinische Beratung per Videokonferenz, Sensorik zur Patientenüberwachung, digitale Assistenzsysteme),
  • Smart Energy (u.a. intelligente Straßenbeleuchtung, Smart Building-Anwendungen in kommunalen Nichtwohngebäuden, regionale Energiemarktplätze, energieeffiziente digitale Infrastruktur, digitale Infrastruktur für erneuerbare Energien).

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Städtebauförderprogramm “Lebendige Zentren”


Das Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren fördert insbesondere bauliche Maßnahmen, die den innerstädtischen Strukturwandel begleiten. Es geht darum, die Versorgungsangebote zu sichern und weiterzuentwickeln, bestehenden Wohnraum zu qualifizieren und das baukulturelle Erbe zu erhalten. Auch Energieeffizienz und Klimaschutz spielen hierbei eine wichtige Rolle. Das Programm wird auf kommunaler Ebene gemeinsam mit lokalen Akteuren umgesetzt.
Aktuell werden in dem Programm insgesamt 44 Förderstandorte gefördert. 2020 standen rund 36,3 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung. 2021 sind es 37,4 Mio. Euro. Die Mittel setzen sich jeweils zur Hälfte aus Bundes- und Landesmitteln zusammen.
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Landesinitiative „Ab in die Mitte!“


Seit vielen Jahren schon trägt der Landeswettbewerb „Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen“ dazu bei, Hessens Innenstädte und Ortskerne zu beleben. Der jährliche Landeswettbewerb „Ab in die Mitte!“ zeigt kreative Ideen und gute Beispiele, wie Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der Verwaltung, mit Unternehmen und Initiativen zur Belebung und Stärkung unserer Innenstädte und Ortskerne beitragen. In jedem Jahr gibt es einen neuen thematischen Schwerpunkt im Kern des Wettbewerbs. Die kreativsten und überzeugendsten Ideen können eine Förderung bis zu 25.000 Euro erhalten. 2024 steht der Wettbewerb unter dem Motto “LEBE DEINEN RAUM"
Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter https://www.abindiemitte-hessen.de

Baustellenmarketing 

Baustellen sind ein häufiges Ärgernis in vielen Städten und Gemeinden. Einzelhändler, Gastronomen aber auch Dienstleister werden von Baumaßnahmen besonders beeinträchtigt. Lärm, Schmutz, gesperrte Straßen und umgeleitete Kundenströme bedeuten nicht nur Ärger und kosten Nerven, sondern wirken sich leider auch direkt auf den Umsatz aus.

Vermeiden lassen sich die Baumaßnahmen nicht, den Umfang der Beeinträchtigungen kann man aber durchaus beeinflussen. 
Als Service der IHK Kassel-Marburg haben wir Ihnen zu diesem Thema Informationen zusammengestellt, um etwaigen Baumaßnahmen begegnen zu können. Bei der IHK Gießen-Friedberg können Sie außerdem einen kostenpflichtigen Praxisratgeber: "Baustellenmarketing – Umsatz trotz Baustelle“ erwerben.