7. September 2023 | Vollversammlung der IHK Kassel-Marburg
Resolution zur Mehrwertsteuerreduzierung auf gastronomische Speisen
Um die Gastronomie von den Folgen der Corona-Maßnahmen zu entlasten, wurde der Mehrwertsteuersatz auf alle gastronomischen Speisen von 19 Prozent auf sieben Prozent reduziert.
Nach jetzigem Stand läuft der verringerte Steuersatz Ende des Jahres aus. Eine Rückkehr zu einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent – insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt – träfe die Gastronomie schwer.
Die Zahl der Gaststätten in Deutschland nimmt schon seit den Vorpandemiejahren stetig ab. In europäischen Nachbarländern stellt sich die Situation gleichzeitig anders dar. Eine Rückkehr zum Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gerade zum jetzigen Zeitpunkt würde viele Betriebe in ihrer Existenz gefährden und diesen Trend weiter verstärken. Daher erachtet die Vollversammlung der IHK Kassel-Marburg die Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen derzeit als notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomieunternehmen sowie deren Zulieferer zu stärken.