Häufige Fragen
Hier finden Sie kurze und verständliche Antworten auf häufig gestellte Fragen zur IHK-Wahl, deswegen wurden einige Regelungen bewusst vereinfacht dargestellt.
- Wann wird gewählt?
- Wer ist wahlberechtigt?
- Wer wird gewählt?
- Kann ich als Kandidat Wahlwerbung betreiben?
- Was macht die Vollversammlung?
- Was machen die IHK-Regionalversammlungen?
- Warum gibt es Wahlgruppen?
- Wie kann man wählen?
- Warum wählen?
- Ich habe meine Wahlunterlagen verloren – was kann ich tun?
- Wann stehen die Wahlergebnisse fest?
- Was ist die gesetzliche Grundlage der IHK-Wahlen?
Wann wird gewählt?
Anfang 2024 wählen die stimmberechtigten Mitgliedsunternehmen der IHK Kassel-Marburg 77 Mitglieder der Vollversammlung und je 25 Mitglieder der Regionalversammlungen in den Landkreisen. Die Wahlunterlagen werden ab Mittwoch, 17. Januar 2024, versandt. Das Online- Wahlportal wird am Donnerstag, 18. Januar, um 12 Uhr freigeschaltet. Die Frist, innerhalb derer die Stimmzettel bei der IHK eingehen müssen (Wahlfrist) endet am Dienstag, 20. Februar 2024, um 12 Uhr. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen sie in der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel, vorliegen. Für das Einhalten der Wahlfrist bei der Online-Wahl kommt es auf den Zeitpunkt des erfolgreichen Logins in das Online-Wahlportal an.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind die Mitgliedsunternehmen der IHK Kassel-Marburg, wobei jedes unabhängig von der Größe und dem Umsatz nur einmal wählen kann. Seine Stimme kann nur abgeben, wer auch in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis eine Woche vor Ende der Wahlfrist nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist auf Aufnahme in eine Wahlgruppe/-untergruppe/-bezirk entstanden ist (neue IHK-Zugehörige).
Es gilt der Grundsatz: ein Unternehmen, eine Stimme.
Nicht wählen dürfen IHK-Zugehörige, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen, rechtskräftig aberkannt ist.
Das Wahlrecht wird ausgeübt
- für IHK-zugehörige natürliche Personen von diesen selbst, falls Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung besteht, durch den gesetzlichen Vertreter,
- für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist.
- Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden.
- Für IHK-Zugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im IHK-Bezirk liegt, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden. Verfügen IHK-Zugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im IHK-Bezirk liegt, über eine im IHK-Bezirk gelegene Zweigniederlassung, dann übt diese das Wahlrecht aus. Wird eine im IHK-Bezirk gelegene Betriebsstätte oder Verkaufsstelle von einem gesetzlichen Vertreter oder einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet, sind diese zur Ausübung der Wahl bevollmächtigt.
Auf Verlangen ist der Wahlkommission die Berechtigung, das Wahlrecht auszuüben, durch einen Handelsregisterauszug oder in sonstiger Weise nachzuweisen; bei Wahlbevollmächtigten bedarf es einer dazu ausgestellten Vollmacht.
Wer wird gewählt?
Unternehmen wählen Unternehmer – das ist das Grundprinzip der IHK-Wahl. In direkter Wahl wählen die wahlberechtigten Unternehmer die Mitglieder der Vollversammlung und der IHK-Regionalversammlungen. Alle Kandidatinnen und Kandidaten der IHK-Wahlen sind Vertreter eines IHK-Mitgliedsunternehmens. Sie finden die Kandidatenlisten in der dritten Wahlbekanntmachung der Wahlkommission. Wir stellen Ihnen die Kandidatinnen und
Kandidaten auch in der Januar-Ausgabe der IHK-Zeitschrift Wirtschaft Nordhessen vor. Ab Ende Dezember 2023 werden alle Kandidatinnen und Kandidaten im Kandidatenportal der IHK Kassel-Marburg veröffentlicht, welches Sie unter kandidaten-ihk-kassel-marburg.de finden.
Kann ich als Kandidat Wahlwerbung betreiben?
Die IHK Kassel-Marburg ist gemäß § 8 Absatz 5 der Wahlordnung der IHK Kassel-Marburg berechtigt, Name, Firma und Anschrift der jeweiligen Wahlgruppen/-untergruppen/-bezirke an Bewerber und Kandidaten sowie deren Bevollmächtigte zum Zwecke der Wahlwerbung zu übermitteln. Die Bewerber und Kandidaten bzw. deren Bevollmächtigte haben eine Verpflichtung zu unterzeichnen, wonach sie die übermittelten Daten ausschließlich für Wahlzwecke nutzen und sie spätestens nach der Wahl unverzüglich löschen bzw. vernichten.
Was macht die Vollversammlung?
Die Vollversammlung ist das oberste Organ der IHK. In der Vollversammlung engagieren sich von allen IHK-Mitgliedern gewählte Unternehmerinnen und Unternehmer aus Nordhessen und der Region Marburg. Die Vollversammlung bestimmt mit ihrem unternehmerischen Wissen die Richtlinien der IHK-Arbeit und vertritt die gesamtwirtschaftlichen Interessen der rund 80.000 Mitgliedsunternehmen der IHK Kassel-Marburg gegenüber der Politik und Verwaltung. Sie verabschiedet gemeinsam den jährlichen Wirtschaftsplan und setzt die IHK-Beiträge in der Wirtschaftssatzung fest.
Um die Wirtschaftsstruktur der IHK Kassel-Marburg so genau wie möglich widerzuspiegeln, werden Wahlgruppen gebildet. In diesen werden die Wirtschaftszweige und -branchen entsprechend der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen zusammengefasst. Dementsprechend erhalten die Wahlgruppen eine bestimmte Anzahl an Sitzen.
Was machen die IHK-Regionalversammlungen?
Die ebenfalls von den Mitgliedsunternehmen gewählten Mitglieder der sechs IHK-Regionalversammlungen vertreten jeweils im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, im Schwalm-Eder-Kreis, dem Landkreis Waldeck-Frankenberg, im Werra-Meißner-Kreis sowie in der Region Kassel (Stadt Kassel und Landkreis Kassel) sowie dem Altkreis Marburg die Interessen der dort ansässigen Unternehmen gegenüber der Vollversammlung und den Fachgremien.
Warum gibt es Wahlgruppen?
Die Vollversammlung und die Regionalversammlungen spiegeln die Wirtschaftsstruktur im IHK-Bezirk Kassel-Marburg wider, damit alle Wirtschaftsgruppen nach ihrer Bedeutung an der Willensbildung mitwirken können. Entsprechend dieser Wirtschaftsstruktur werden die Sitze der Vollversammlung und der Regionalversammlungen daher Wahlgruppen, Wahluntergruppen und Wahlbezirken zugeordnet. Damit ist jede Wirtschaftsgruppe gemäß ihrer Bedeutung in der Vollversammlung beziehungsweise den Regionalversammlungen vertreten. Gewählt wird innerhalb der Wahlgruppe/-untergruppe/-bezirk, der das jeweilige wahlberechtigte Unternehmen angehört.
Die Vollversammlung ist in folgende Wahlgruppen/-untergruppen/-bezirke unterteilt:
Wahlgruppe 1: Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie deren Verarbeitung
Wahluntergruppe 1.1: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie deren Verarbeitung, Glasgewerbe und Keramik | 1 Sitz
Wahluntergruppe 1.2: Ernährungsgewerbe, Tabakverarbeitung | 1 Sitz
Wahluntergruppe 1.3: Textil-, Bekleidungs- und Ledergewerbe, Holz-, Papier-, Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild-, Datenträgern sowie die Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen | 2 Sitze
Wahluntergruppe 1.4: Chemische Industrie, Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen, Recycling | 8 Sitze
Wahluntergruppe 1.5: Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen, Maschinenbau, Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik, Fahrzeugbau | 8 Sitze
Wahlgruppe 2: Energie- und Wasserversorgung
Wahlunterguppe 2.1: Erneuerbare Energien | 3 Sitze
Wahluntergruppe 2.2: Sonstige Energie- und Wasserversorgung | 1 Sitz
Wahlgruppe 3: Bauwirtschaft | 3 Sitze
Wahlgruppe 4: Kraftfahrzeughandel, Tankstellen | 2 Sitze
Wahlgruppe 5: Handelsvermittlung | 1 Sitz
Wahlgruppe 6: Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
Wahlbezirk 6.1: Stadt und Landkreis Kassel | 2 Sitze
Wahlbezirk 6.2: Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner-Kreis | 1 Sitz
Wahlbezirk 6.3: Stadt Marburg und Landkreis Marburg-Biedenkopf (soweit IHK-zugehörig), Landkreis Waldeck-Frankenberg | 2 Sitze
Wahlgruppe 7: Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und ohne Tankstellen sowie ohne Apotheken)
Wahlbezirk 7.1: Landkreis Hersfeld-Rotenburg | 1 Sitz
Wahlbezirk 7.2: Stadt Kassel | 2 Sitze
Wahlbezirk 7.3: Landkreis Kassel | 2 Sitze
Wahlbezirk 7.4: Stadt Marburg und Landkreis Marburg-Biedenkopf (soweit IHK-zugehörig) | 1 Sitz
Wahlbezirk 7.5: Schwalm-Eder-Kreis | 2 Sitze
Wahlbezirk 7.6: Landkreis Waldeck-Frankenberg | 1 Sitz
Wahlbezirk 7.7: Werra-Meißner-Kreis | 1 Sitz
Wahlgruppe 8: Gastgewerbe, Reisebüros und -veranstalter | 3 Sitze
Wahlgruppe 9: Verkehrsgewerbe und Nachrichtenübermittlung | 3 Sitze
Wahlgruppe 10: Kreditgewerbe sowie mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten
Wahluntergruppe 10.1: Sparkassen | 1 Sitz
Wahluntergruppe 10.2: Genossenschaftliche Kreditinstitute | 1 Sitz
Wahluntergruppe 10.3: Sonstige Kreditinstitute und mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten | 1 Sitz
Wahlgruppe 11: Versicherungsgewerbe und mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten | 2 Sitze
Wahlgruppe 12: Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienungspersonal | 3 Sitze
Wahlgruppe 13: Gesundheitswirtschaft | 1 Sitz
Wahlgruppe 14: Digitalisierungsgewerbe | 2 Sitze
Wahlgruppe 15: Kreativwirtschaft | 2 Sitze
Wahlgruppe 16: Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen uns sonst nicht erfasste IHK-Zugehörige
Wahlbezirk 16.1: Landkreis Hersfeld-Rotenburg | 1 Sitz
Wahlbezirk 16.2: Stadt Kassel | 4 Sitze
Wahlbezirk 16.3: Landkreis Kassel | 2 Sitze
Wahlbezirk 16.4: Stadt Marburg und Landkreis Marburg-Biedenkopf (soweit IHK-zugehörig) | 3 Sitze
Wahlbezirk 16.5: Schwalm-Eder-Kreis | 1 Sitz
Wahlbezirk 16.6: Landkreis Waldeck-Frankenberg | 1 Sitz
Wahlbezirk 16.7: Werra-Meißner-Kreis | 1 Sitz
Wahluntergruppe 1.1: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie deren Verarbeitung, Glasgewerbe und Keramik | 1 Sitz
Wahluntergruppe 1.2: Ernährungsgewerbe, Tabakverarbeitung | 1 Sitz
Wahluntergruppe 1.3: Textil-, Bekleidungs- und Ledergewerbe, Holz-, Papier-, Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild-, Datenträgern sowie die Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen | 2 Sitze
Wahluntergruppe 1.4: Chemische Industrie, Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen, Recycling | 8 Sitze
Wahluntergruppe 1.5: Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen, Maschinenbau, Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik, Fahrzeugbau | 8 Sitze
Wahlgruppe 2: Energie- und Wasserversorgung
Wahlunterguppe 2.1: Erneuerbare Energien | 3 Sitze
Wahluntergruppe 2.2: Sonstige Energie- und Wasserversorgung | 1 Sitz
Wahlgruppe 3: Bauwirtschaft | 3 Sitze
Wahlgruppe 4: Kraftfahrzeughandel, Tankstellen | 2 Sitze
Wahlgruppe 5: Handelsvermittlung | 1 Sitz
Wahlgruppe 6: Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
Wahlbezirk 6.1: Stadt und Landkreis Kassel | 2 Sitze
Wahlbezirk 6.2: Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner-Kreis | 1 Sitz
Wahlbezirk 6.3: Stadt Marburg und Landkreis Marburg-Biedenkopf (soweit IHK-zugehörig), Landkreis Waldeck-Frankenberg | 2 Sitze
Wahlgruppe 7: Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und ohne Tankstellen sowie ohne Apotheken)
Wahlbezirk 7.1: Landkreis Hersfeld-Rotenburg | 1 Sitz
Wahlbezirk 7.2: Stadt Kassel | 2 Sitze
Wahlbezirk 7.3: Landkreis Kassel | 2 Sitze
Wahlbezirk 7.4: Stadt Marburg und Landkreis Marburg-Biedenkopf (soweit IHK-zugehörig) | 1 Sitz
Wahlbezirk 7.5: Schwalm-Eder-Kreis | 2 Sitze
Wahlbezirk 7.6: Landkreis Waldeck-Frankenberg | 1 Sitz
Wahlbezirk 7.7: Werra-Meißner-Kreis | 1 Sitz
Wahlgruppe 8: Gastgewerbe, Reisebüros und -veranstalter | 3 Sitze
Wahlgruppe 9: Verkehrsgewerbe und Nachrichtenübermittlung | 3 Sitze
Wahlgruppe 10: Kreditgewerbe sowie mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten
Wahluntergruppe 10.1: Sparkassen | 1 Sitz
Wahluntergruppe 10.2: Genossenschaftliche Kreditinstitute | 1 Sitz
Wahluntergruppe 10.3: Sonstige Kreditinstitute und mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten | 1 Sitz
Wahlgruppe 11: Versicherungsgewerbe und mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten | 2 Sitze
Wahlgruppe 12: Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienungspersonal | 3 Sitze
Wahlgruppe 13: Gesundheitswirtschaft | 1 Sitz
Wahlgruppe 14: Digitalisierungsgewerbe | 2 Sitze
Wahlgruppe 15: Kreativwirtschaft | 2 Sitze
Wahlgruppe 16: Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen uns sonst nicht erfasste IHK-Zugehörige
Wahlbezirk 16.1: Landkreis Hersfeld-Rotenburg | 1 Sitz
Wahlbezirk 16.2: Stadt Kassel | 4 Sitze
Wahlbezirk 16.3: Landkreis Kassel | 2 Sitze
Wahlbezirk 16.4: Stadt Marburg und Landkreis Marburg-Biedenkopf (soweit IHK-zugehörig) | 3 Sitze
Wahlbezirk 16.5: Schwalm-Eder-Kreis | 1 Sitz
Wahlbezirk 16.6: Landkreis Waldeck-Frankenberg | 1 Sitz
Wahlbezirk 16.7: Werra-Meißner-Kreis | 1 Sitz
Die IHK-Regionalversammlungen sind in folgende Wahlgruppen unterteilt:
Wahlgruppe 1: Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie deren Verarbeitung; Bauwirtschaft
Wahlgruppe 2: Energie- und Wasserversorgung
Wahlgruppe 3: Einzelhandel (mit KFZ-Handel und Tankstellen sowie ohne Apotheken)
Wahlgruppe 4: Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) und Handelsvermittlung
Wahlgruppe 5: Gastgewerbe, Reisebüros und -veranstalter, Verkehrsgewerbe und Nachrichtenübermittlung
Wahlgruppe 6: Kreditgewerbe sowie mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten
Wahlgruppe 7: Versicherungsgewerbe und mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten, Grundstücks- und Wohnungswesen sowie Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienungspersonal
Wahlgruppe 8: Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen und sonst nicht erfasste IHK-Zugehörige
Die Anzahl der Sitze der jeweiligen Regionalversammlung sind wie folgt verteilt:
Hersfeld-Rotenburg: 4 | 2 | 5 | 2 | 4 | 1 | 2 | 5 | 25 Sitze
Kassel: 5 | 2 | 4 | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | 25 Sitze
Marburg-Biedenkopf: 10 | 1 | 2 | 3 | 1 | 1 | 1 | 6 | 25 Sitze
Schwalm-Eder: 7 | 2 | 4 | 2 | 2 | 1 | 2 | 5 | 25 Sitze
Waldeck-Frankenberg: 10 | 2 | 3 | 1 | 2 | 1 | 1 | 5 | 25 Sitze
Werra-Meißner: 6 | 2 | 5 | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 | 25 Sitze
Wie kann man wählen?
Man kann seine Stimme wie gewohnt per Briefwahl abgeben. Alternativ ist es möglich, online abzustimmen. Zu Beginn der Wahlfrist erhalten alle Mitglieder der IHK Kassel-Marburg ihre Wahlunterlagen per Post. Erhalten Sie Wahlunterlagen für mehrere Wahlberechtigte, können Sie das Wahlrecht für jeden Wahlberechtigten ausüben.
Die Wahlunterlagen enthalten einen Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und einen Rücksendeumschlag sowie die Zugangsdaten (Login-Kennung und Passwort) zum Online-Wahlportal.
Anleitung für die Brief-Wahl
1. Füllen Sie den Wahlschein aus und unterschreiben Sie ihn.
2. Geben Sie Ihre Stimme(n) auf dem Stimmzettel ab.
Die zulässige Anzahl an Kreuzen steht auf Ihrem Stimmzettel.
3. Legen Sie Ihren Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verkleben Sie ihn.
4. Legen Sie den Wahlschein und den verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Rücksendeumschlag und verkleben Sie ihn.
5. Senden Sie den Rücksendeumschlag bis zum 20. Februar 2024, 12:00 Uhr an die IHK Kassel-Marburg, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel. Entscheidend für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der IHK Kassel-Marburg – nicht das Datum des Poststempels.
1. Füllen Sie den Wahlschein aus und unterschreiben Sie ihn.
2. Geben Sie Ihre Stimme(n) auf dem Stimmzettel ab.
Die zulässige Anzahl an Kreuzen steht auf Ihrem Stimmzettel.
3. Legen Sie Ihren Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verkleben Sie ihn.
4. Legen Sie den Wahlschein und den verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Rücksendeumschlag und verkleben Sie ihn.
5. Senden Sie den Rücksendeumschlag bis zum 20. Februar 2024, 12:00 Uhr an die IHK Kassel-Marburg, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel. Entscheidend für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der IHK Kassel-Marburg – nicht das Datum des Poststempels.
Anleitung für die Online-Wahl
1. Rufen Sie die Wahl-Seite unter https://kassel.ihkwahl-hessen.online auf.
2. Bestätigen Sie die Sicherheitshinweise.
3. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein.
4. Geben Sie Ihre Stimme(n) auf dem elektronischen Stimmzettel ab.
Die zulässige Anzahl an Kreuzen steht auf Ihrem Stimmzettel.
Es besteht die Möglichkeit der Prüfung und der Korrektur der gesetzten Kreuze.
5. Bestätigen Sie Ihre Wahl und senden Sie den Stimmzettel ab.
Sie erhalten den Hinweis, dass Ihre Stimmabgabe erfolgreich war.
6. Für die Einhaltung der Wahlfrist bei der Online-Wahl (20. Februar 2024, 12:00 Uhr) kommt es auf den erfolgreichen Login an.
1. Rufen Sie die Wahl-Seite unter https://kassel.ihkwahl-hessen.online auf.
2. Bestätigen Sie die Sicherheitshinweise.
3. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein.
4. Geben Sie Ihre Stimme(n) auf dem elektronischen Stimmzettel ab.
Die zulässige Anzahl an Kreuzen steht auf Ihrem Stimmzettel.
Es besteht die Möglichkeit der Prüfung und der Korrektur der gesetzten Kreuze.
5. Bestätigen Sie Ihre Wahl und senden Sie den Stimmzettel ab.
Sie erhalten den Hinweis, dass Ihre Stimmabgabe erfolgreich war.
6. Für die Einhaltung der Wahlfrist bei der Online-Wahl (20. Februar 2024, 12:00 Uhr) kommt es auf den erfolgreichen Login an.
Bei Fragen rund um die Brief- oder Onlinewahl kontaktieren Sie die Wahlhotline unter der 0561 7891-111 oder schreiben Sie eine E-Mail an wahl@kassel.ihk.de.
Warum wählen?
Gemäß unserem Motto #zukunftgestalten richtet die IHK Kassel-Marburg Augen und Ohren auf alle Branchen und Unternehmensgrößen. Denn unser Auftrag ist die Gesamtinteressenvertretung der regionalen Wirtschaft. Die IHK Kassel-Marburg ist Plattform und Sprachrohr der Wirtschaft. Die Unternehmen in ihrer Gesamtheit tragen die IHK, in eigener Regie und geprägt vom Gedanken der Selbstverwaltung. Die IHK-Wahlen sind dafür Basis und wichtigster Baustein zugleich. Mit Ihrer Stimme wählen Sie einen Vertreter Ihrer Branche, die dann in der Vollversammlung oder den IHK-Regionalversammlungen Ihre Interessen in der IHK vertritt. Und so tun das im besten Fall alle unsere Mitglieder. Werden auch Sie mit Ihrer Stimme Impulsgeber!
Ich habe meine Wahlunterlagen verloren – was kann ich tun?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte über die Hotline an die IHK – Sie bekommen dann neue Unterlagen zugeschickt. Telefon: 0561 7891-111, E-Mail: wahl@kassel.ihk.de
Wann stehen die Wahlergebnisse fest?
Am 23. Februar 2024 erfolgt ab 9:00 Uhr die öffentliche Stimmzählung sowie die Feststellung des Wahlergebnisses, sodass am 28. Februar 2024 die Namen der Gewählten auf der Homepage der IHK Kassel-Marburg veröffentlicht werden. Die IHK informiert außerdem über Pressemitteilungen und die eigene IHK-Zeitschrift „Wirtschaft Nordhessen“ über die Wahlergebnisse. Nach der Wahl beginnt die Runde der konstituierenden Gremiensitzungen, später tritt die neue Vollversammlung zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.
Die neue Amtszeit der Vollversammlung und der IHK-Regionalversammlungen läuft für fünf Jahre vom 1. April 2024 bis 31. März 2029.
Was ist die gesetzliche Grundlage der IHK-Wahlen?
Die Mitglieder der Vollversammlung sowie der Regionalversammlungen werden gemäß § 5 des IHK-Gesetzes gewählt. Nähere Einzelheiten zur Wahl regeln sowohl die Satzung als auch die Wahlordnung der IHK Kassel-Marburg, welche von der Vollversammlung beschlossen wurden.