IHK-Ehrenamt

Vollversammlung 2024-2029

Die Mitglieder der Vollversammlung werden alle fünf Jahre direkt von den Mitgliedsunternehmen gewählt. Sie sind an der Erarbeitung der IHK-Leitlinien zu wirtschaftspolitischen Fragen beteiligt, entscheiden gemeinsam über die Verwendung der finanziellen Mittel und wirken an der Fassung von Beschlüssen im Hinblick auf die Bedürfnisse der regionalen Gesamtwirtschaft unter dem Leitbild des sogenannten Ehrbaren Kaufmanns mit. Die Vollversammlung besteht aus 77 direkt gewählten Unternehmerinnen und Unternehmern.

Wahlgruppe 1

Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie deren Verarbeitung




Wahlgruppe 2

Energie- und Wasserversorgung

Wahlgruppe 3

Bauwirtschaft

Wahlgruppe 4

Kraftfahrzeughandel, Tankstellen

Wahlgruppe 5

Handelsvermittlung

Wahlgruppe 6

Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)


Wahlgruppe 7

Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und ohne Tankstellen sowie ohne Apotheken)






Wahlgruppe 8

Gastgewerbe, Reisebüros und -veranstalter

Wahlgruppe 9

Verkehrsgewerbe und Nachrichtenübermittlung

Wahlgruppe 10

Kreditgewerbe sowie mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten


Wahlgruppe 11

Versicherungsgewerbe und mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten

Wahlgruppe 12

Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienungspersonal

Wahlgruppe 13

Gesundheitswirtschaft

Wahlgruppe 14

Digitalisierungsgewerbe

Wahlgruppe 15

Kreativwirtschaft

Wahlgruppe 16

Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen und sonst nicht erfasste IHK-Zugehörige






Weitere Mitglieder der Vollversammlung

  • Vorsitzende der IHK-Regionalversammlungen
  • außerordentliche, nicht stimmberechtigte Mitglieder der Vollversammlung
  • Unipräsidenten