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Neue Nachweispflichten für Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen seit dem 1. August bei der Einstellung von Mitarbeitern mehr Informationen geben als dies bisher erforderlich war. Hierzu sind Arbeitgeber verpflichtet, frühzeitig ihre Arbeitsvertragsmuster überarbeiten zu lassen und Merkblätter für ihre Arbeitnehmer zu erstellen.
Auch für bestehende Arbeitsverhältnisse gab es Änderungen, sodass Altarbeitnehmer ihren Arbeitgeber in Zugzwang bringen können.
In einer Kooperationsveranstaltung, die am 21. Juli in Form eines Online-Seminars stattfand, informierten IHK Lahn-Dill, IHK Kassel-Marburg, IHK Fulda, IHK Limburg und IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern Interessierte vor der Sommerpause über die wichtigsten Neuregelungen. Zielgruppe waren Unternehmer, Führungskräfte, Personalleiter und Personalsachbearbeiter.
Worum es konkret geht, was sich denn überhaupt ändert und bis wann Unternehmen tätig werden müssen, erfuhren die Teilnehmer von Sevgi Bektas, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Datenschutzbeauftragte (DSC) (Ruhmann | Peters | Altmeyer PartG mbB).