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Nützliche Informationen zur Mitarbeiterentsendung
Geschäftsreisen sind auch nach der Pandemie wichtiger Bestandteil der internationalen Geschäftsbeziehungen. Vertriebsmitarbeiter besuchen Kunden im Ausland, Maschinen müssen vor Ort installiert oder gewartet werden.
Vor jeder Entsendung ist jedoch zu prüfen, ob umfangreiche Melde- und Registrierungspflichten im jeweiligen Ausland bestehen. Dies gilt auch für die EU-Mitgliedsstaaten. Zudem gelten außerhalb der EU häufig die Visa-Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Entsendende Unternehmen müssen sich möglichst frühzeitig mit diesen bürokratischen Herausforderungen befassen.
In ihrer gemeinsamen Webinar-Reihe informierten die hessischen IHKs zu Meldevorschriften, arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den weiteren länderspezifischen Aspekten bei der Entsendung.
Zu folgenden Ländern fanden Webinare statt:
Die IHK Kassel-Marburg bot im Zuge dieser Reihe am 28. April das Webinar zur Mitarbeiterentsendung nach Frankreich und am 19. Juli die Veranstaltung zur Mitarbeiterentsendung nach Polen an.