12. September 2024 | Ausschuss für Verkehr und Logistik
Resolution: Für einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe von Aufträgen der Personen- und Güterbeförderung
Regelmäßig konkurrieren Verkehrsbetriebe, die von der öffentlichen Hand betrieben werden oder mehrheitlich in deren Eigentum stehen (öffentliche Verkehrsbetriebe), bei der Vergabe von Aufträgen der Personen- und Güterbeförderung mit Verkehrsbetrieben aus der Privatwirtschaft.
Dabei besteht jedoch die Gefahr einer Verfälschung des Wettbewerbs im Vergabeverfahren. Die Gefahr einer solchen Verfälschung ist insbesondere dann gegeben, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass öffentliche Verkehrsbetriebe die privaten nur deshalb unterbieten können, weil ihre Verluste durch öffentliche Beihilfen ausgeglichen werden.
Der Ausschuss für Verkehr und Logistik der IHK Kassel-Marburg fordert, dass es bei der Vergabe von Aufträgen der Personen- und Güterbeförderung nicht zur Verfälschung des Wettbewerbs zwischen den öffentlichen und privaten Verkehrsbetrieben kommen darf und setzt sich für einen fairen Wettbewerb ein.