28. Juni 2024

IHK fordert Belastungsmoratorium statt Mautausweitung

Ab dem 1. Juli gilt in Deutschland die Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf allen Bundesstraßen und Autobahnen. Das wirkt sich nicht nur auf das Transportgewerbe aus, sondern auch auf andere Branchen wie Messe- und Veranstaltungstechnik sowie Garten- und Landschaftsbau.
Für die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg kommt sie zur Unzeit. Die Wirtschaft stecke auch im Bezirk der IHK Kassel-Marburg in einem Konjunkturtief, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Arnd Klein-Zirbes: „Dies zeigen unsere Konjunkturumfragen deutlich. Sinnvoller wäre es, wenn die Politik sich für ein Belastungsmoratorium einsetzen würde, damit die Konjunktur endlich wieder Fahrt aufnimmt.“
Einbußen bei Liquidität befürchtet
Es sei klar, dass insbesondere auf die Unternehmen erhebliche Mehrkosten zukämen, sagt Ellen Kördel-Heinemann, Vorsitzende des IHK-Ausschusses für Verkehr und Logistik. Selbst wenn diese vollständig an die Kunden weitergegeben werden könnten, seien Liquiditätsengpässe möglich, da zwischen Mautzahlung und Zahlungseingang beim Kunden häufig sechs bis acht Wochen lägen. „Letztlich wird die Lkw-Maut den allgemeinen Preisanstieg für die Verbraucher in Deutschland weiter vorantreiben“, so die Ausschussvorsitzende.
Ausgenommen von der Mautpflicht sind emissionsfreie Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen und sogenannte Handwerkerfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, mit denen Material, Geräte oder Maschinen befördert werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder eines sogenannten handwerksähnlichen Gewerbes benötigt, oder mit denen handwerklich gefertigte Güter ausgeliefert werden, sofern dies nicht gewerblich erfolgt. Die Liste der in Betracht kommenden Tätigkeiten ist beim Bundesamt für Logistik und Mobilität unter www.balm.bund.de einsehbar. Dass eine Fahrt unter diese Handwerkerausnahme fällt, ist bei einer Mautkontrolle nachzuweisen.
Ausnahmeregelungen zu eng gefasst
Die IHK beanstandet an der Handwerkerausnahme, dass der Kreis der Begünstigten zu eng gefasst ist. Messebauunternehmen, Gartenbaubetriebe, Veranstaltungstechniker und Hausmeisterdienste seien beispielsweise von der Ausnahmeregelung nicht erfasst. „Viele Betriebe sind verunsichert und fragen sich, welche Kosten ab Sommer auf sie zukommen“, berichtet Ellen Kördel-Heinemann. Die Unterscheidung zwischen mautbefreiten und mautpflichtigen anderen Tätigkeiten sei nicht klar definiert.
Hintergrund
Die Mauttarife sind im Bundesfernstraßenmautgesetz festgeschrieben. Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der Strecke, die auf mautpflichtigen Straßen zurückgelegt wird, und einem Mautsatz in Cent pro Kilometer. Dieser beinhaltet jeweils einen Anteil für die CO₂-Emissionskosten (seit 1. Dezember 2023), Luftverschmutzungskosten (je nach Schadstoffklasse des Fahrzeugs), Lärmbelästigungs- und Infrastrukturkosten.