17. April 2024

Wie sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umsetzen lässt

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt Firmen vor neue Herausforderungen: Seit Januar 2024 sind von der Umsetzung des LkSG Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern unmittelbar betroffen.
Wie sich die gesetzlichen Anforderungen realisieren lassen, führt häufig nicht nur bei dieser Unternehmensgröße zu Unsicherheiten, sondern auch bei zahlreichen anderen – vor allem auch kleineren – Partnern innerhalb der Lieferkette. Über die praktischen Auswirkungen informiert ein kostenfreies Webinar, zu dem die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg für Donnerstag, 25. April einlädt.

Zwischen 14 und 16 Uhr erläutern die Referentinnen Katharina Schöne (Cargodian) und Anne Egensperger (Rödl & Partner), wer überhaupt berichtspflichtig ist und welche Partner innerhalb der Lieferkette zu berücksichtigen sind und bei wem es sich um einen unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten handelt. Darüber hinaus zeigen sie auf, wie Unternehmen eine Risikoanalyse durchführen und welche Maßnahmen sie für eine Risikobewertung und für ein Risikomanagement ergreifen können
Bis Mittwoch, 24. April, online anmelden unter www.ihk.de/kassel-marburg/veranstaltungen