Arbeitsmarkt
Checkliste: Wie Unternehmen Geflüchtete beschäftigen
Das vom Bundeswirtschaftsministerium und der IHK-Organisation initiierte Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" stellt Arbeitgebern mithilfe einer Checkliste praktische Informationen zur Verfügung, wie sie Geflüchtete aus der Ukraine erfolgreich anstellen können.
Neben Informationen zu Sozialversicherung, Krankenversicherung und der Eröffnung eines Bankkontos gibt die Liste auch Tipps an die Hand, wie die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Ankommen in Deutschland unterstützt werden können.
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„Für Geflüchtete ist es am Wichtigsten, in Sicherheit zu sein, eine Bleibe zu finden und die Kinder gut versorgt zu wissen“, sagt Dr. Thomas Fölsch, Bereichsleiter Aus- und Weiterbildung bei der IHK Kassel-Marburg. „Viele Unternehmen haben bereits signalisiert, Menschen aus der Ukraine eine berufliche Perspektive zu bieten, sofern das für sie relevant wird.“ Dabei sei die Sprache die größte Herausforderung und der Schlüssel zum Erfolg - das haben die Erfahrungen aus den Jahren 2015 und 2016 gezeigt.
Menschen, die aufgrund des russischen Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind, wird in der Bundesrepublik vorübergehender Schutz gewährt. Bereits mit dem vorläufigen Dokument über das Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz, einer sogenannten Fiktionsbescheinigung, können Arbeitgeber Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen. Die Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde und später die Aufenthaltserlaubnis müssen dabei mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ versehen sein. Sollten Personen noch vom visumsfreien Aufenthalt profitieren, gilt ein Arbeitsverbot.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) haben das Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" 2015 initiiert. Interessierte Unternehmen können kostenfrei Mitglied werden unter www.nuif.de/registrieren
Das Infopapier zum Arbeitsmarktzugang bei vorübergehendem Schutz erhalten Sie hier: www.nuif.de/news/neues-infopapier-zum-arbeitsmarktzugang-bei-voruebergehendem-schutz/
Das Infopapier zum Arbeitsmarktzugang bei vorübergehendem Schutz erhalten Sie hier: www.nuif.de/news/neues-infopapier-zum-arbeitsmarktzugang-bei-voruebergehendem-schutz/
Weitere Informationen rund um das Thema „Geflüchtete aus der Ukraine“ finden Sie im FAQ des NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge.