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Das Level um eine Leistungsstufe erhöht
In diesem Jahr hat die IHK einen Sachverständigen öffentlich bestellt und vereidigt. Reinhard Prison konnte die besondere Sachkunde im Gebiet Trinkwasserhygiene nachweisen. Mit dieser öffentlichen Bestellung ist er unter anderem bei Gerichten zugelassen. Das Verfahren ist sehr umfangreich und zeitintensiv. Ein Interview.
Erhielt die Bestellungsurkunde: Reinhard Prison (Dritter von links) mit (von links) IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Arnd Klein-Zirbes sowie Juliane Lawall und Bettina Meyer-Peters, beide zuständig für das Sachverständigenwesen.
© Andreas Nordlohne
Wirtschaft Nordhessen: Warum haben Sie sich um die öffentliche Bestellung als Sachverständiger bei der IHK beworben?
Reinhard Prison: Der Begriff des Sachverständigen ist in Deutschlandnicht geschützt. Er sollte über umfassende Fachkenntnisse verfügen. Um diese umfangreichen Fachkenntnisse prüfen und bestätigen zu lassen, habe ich die öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger für meinen Fachbereich bei der IHK Kassel-Marburg beantragt und durch ein Expertengremium prüfen lassen.
Wirtschaft Nordhessen: Was macht für Sie den beruflichen Reiz aus, als öffentlich bestellter und vereidigter (öbuv) Sachverständiger zu arbeiten?
Reinhard Prison: Mit der Qualifikation als öbuv Sachverständiger eröffnen sich für mich beruflich ganz neue Tätigkeitsfelder. Durch gerichtliche und Privatgutachten wird das Level der Gutachtertätigkeit um eine wesentliche Leistungsstufe erhöht. Die besondere fachliche Expertise und berufliche Erfahrung wurden durch einen Expertenrat geprüft. Der Auftraggeber kann sich somit darauf verlassen, einen außerordentlich qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen. Darüber hinaus eröffnet sich für mich als öbuv Sachverständiger für Trinkwasserhygiene die Möglichkeit, mein Wissen sowohl in Fachgremien als auch als Referent für den Verein Deutscher Ingenieure weitergeben zu können.
Wirtschaft Nordhessen: Wie sieht Ihr beruflicher Alltag aus, was sind die Herausforderungen?
Reinhard Prison: Der Berufsalltag als Sachverständiger im Bereich Trinkwasserhygiene dreht sich darum, die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen und potenzielle Gesundheitsrisiken zu minimieren. Das beinhaltet, Trinkwasserinstallationen zu inspizieren und zu beurteilen. Zu den Tätigkeiten gehören neben der Berichterstattung und Dokumentation der Inspektionen auch das Identifizieren und Bewerten von Risikofaktoren in der Trinkwasserhygiene. Darüber hinaus berate ich Firmen- und Privatkunden dahingehend, wie die Trinkwasserqualität bezogen auf alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Standards eingehalten werden kann.
Hintergrund
Soll ein Bauschaden festgestellt, ein Grundstück bewertet, ein Unfallschaden beurteilt oder eine Fehlerursache ermittelt werden, benötigen Gerichte, Behörden, Unternehmer und Verbraucher Sachverständige. Die IHK ist für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in wirtschaftlichen und technischen Bereichen zuständig. Dies regelt § 36 Gewerbeordnung (GewO).
Die öffentliche Bestellung ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation: Jeder Sachverständige muss dafür in einem intensiven Überprüfungsverfahren die jeweils erforderliche Sachkunde nachweisen. Sie ist keine Zulassung zu einem Beruf und auch keine Voraussetzung für eine Tätigkeit als Sachverständiger. Mit einer öffentlichen Bestellung stellen die IHKs besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen den Gerichten, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen zur Verfügung.
Kontakt
Juliane Lawall
Team Recht | Sachverständigenwesen
Bettina Meyer-Peters
Assistentin Innovation und Umwelt | Recht