Whistleblowing

Seminare zum Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie und am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden.
Das neue Gesetz verbietet dabei jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen („Whistleblowern“) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Die gravierenden neuen Regeln waren der Grund, warum die IHK Kassel-Marburg im Laufe des Jahres gleich drei kostenlose Online-Seminare zum Thema anbot, nämlich am 9. März und 23. November mit den Referenten Dr. jur. Kevin Marschall, LL.M. und Stephan Blazy, LL.M. (beide GDPC GbR – Datenschutz Consulting, Kassel) sowie am 13. Juni als Kooperationsveranstaltung zusammen mit den IHKs Lahn-Dill (Organisatorin), Fulda, Limburg und Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern.
Dabei wurden die Teilnehmenden darüber informiert, welche neuen Pflichten das Gesetz für Unternehmen vorsieht, wie diese in die Praxis umgesetzt werden können und welche Haftungs- und Bußgeldrisiken bei Nichterfüllung drohen - aber auch darüber, wie Unternehmen das HinSchG als Chance begreifen können.
Maureen Edelmann
Teamleiterin Recht