Gloria Gleim

#27 Arbeitsrecht beim Betriebsübergang

In dieser Podcast Folge widmen wir uns dem Thema Arbeitsrecht. Die Übernahme oder Weiterführung eines Unternehmens, sei es durch Erbschaft oder durch den Kauf eines Unternehmens, wirft eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fragen auf. Diese Fragen sind von entscheidender Bedeutung, da sie die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter sowie die rechtlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten der Nachfolgerinnen und Nachfolger beeinflusst. Welche Chancen und Risiken sich aus arbeitsrechtlicher Sicht ergeben und worauf Sie als Nachfolger achten sollten, darum geht es in dieser Podcast-Folge mit Gloria Gleim.
Gloria Gleim betreibt gemeinsam mit Ihrem Mann die Kanzlei Gleim & Malirsch Rechtsanwälte für Zivilrecht und Wirtschaftsrecht und ist zudem bei dem Unternehmen Fino als Syndikusrechtsanwältin / Corporate Legal Consuel / Contract Managerin angestellt.
Hallo und herzlich willkommen zum IHK-Podcast Nachfolge ist Vertrauenssache. Mein Name ist Miriam Postlep und gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen von der IHK Kassel-Marburg berate ich zum Thema der Unternehmensnachfolge. In unserer heutigen Folge widmen wir uns dem Thema Arbeitsrecht. Ich bin sehr gespannt auf unser Interview, habe sehr viele Fragen mitgebracht und heiße Sie herzlich willkommen, Frau Gleim, schön, dass Sie da sind.
Vielen lieben Dank und danke für die Einladung.
Was gibt es denn aus arbeitsrechtlicher Sicht bei einer Unternehmensnachfolge zu beachten? Vielleicht erst mal allgemein?
Allgemein, und da sind wir ja dann schon im Thema drin, ist es in der Regel so, zumindest wenn ein Betriebsübergang durch Rechtsgeschäft erfolgt, dass es dann dieses arbeitsrechtliche Konstrukt des Betriebsübergangs gibt. Das ist im § 613 ABGB geregelt und der sagt im Prinzip, dass dann auch alle Arbeitnehmer mit übergehen und auch der Unternehmenserwerber dann eintritt in diese Verträge und eben auch für die Löhne, Gehälter, die Gratifikation etc. haftet und dafür einzustehen hat.
Und wie ist der Fall, wenn wir es mit einem Asset-Deal zu tun haben und Vermögenswerte aus einem Unternehmen herausgekauft werden? Was passiert dann mit den Verträgen?
Ja, also beim Asset-Deal ist sehr dann detailliert zu unterscheiden, kaufe ich wirklich nur einzelne Gegenstände, Maschinen aus einem Unternehmen heraus, das jetzt als Beispiel, und viele andere Maschinen bleiben da. Dann würde es sehr wahrscheinlich arbeitsrechtlich keine Konsequenzen haben. Kaufe ich aber im Prinzip über den Weg des Asset-Deals doch das ganze Unternehmen oder einen abtrennbaren Betriebsteil und übernehme einen Großteil des Mitarbeiterstamms, dann wird es sicherlich so sein, dass dann ein Arbeitsgericht sehr wahrscheinlich auch dazu kommen wird, dass es einen Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB ist. Mit der Folge dann eben, wir haben eben ja schon ein bisschen drüber geplauscht, dass es dann wahrscheinlich nicht möglich sein wird, zu sagen, zwei Mitarbeiter möchte ich aber nicht übernehmen, da würde es sicherlich darauf hinaus laufen, dass ein Arbeitsgericht sagt, nee, also, wenn ein Großteil der Belegschaft übernommen wurde, ein abtrennbarer Betriebsteil oder vielleicht sogar das gesamte Unternehmen im Wege des Asset-Deals übernommen wurde, dann ist das auch ein Betriebsübergang, und dann sind diese Mitarbeiter eben mit zu übernehmen.
Wenn Sie mehr über das Thema Unternehmensnachfolge erfahren möchten, dann würde ich mich freuen, wenn Sie den Podcast abonnieren und uns eine Bewertung unterlassen. Viele weitere Informationen finden Sie in den Shownotes, und wenn Sie sonst noch konkrete Fragen haben oder Themenwünsche, dann freue ich mich über eine E-Mail an nachfolge@kassel.ihk.de. Bis zum nächsten Mal, wenn es heißt Nachfolge ist Vertrauenssache.
Das gesamte Interview mit können Sie in unserem Podcast hören.
Miriam Postlep
Projektreferentin Unternehmensnachfolge | Projekt Nexxt Now