Dr. Randolf Boetzkes

#19 Notfallplanung Teil 2 - Unternehmertestament und Vorsorgeregelung

In der aktuellen Podcast-Folge spricht Rechtsanwalt und Notar Dr. Randolf Boetzkes von Rechtsanwälte Dr. Geilhof und Partner in Marburg über das Thema Unternehmertestament und zeigt auf wie Nachfolgerinnen und Nachfolger für den Notfall vorsorgen können.
Hallo und herzlich willkommen zum IHK-Podcast “Nachfolge ist Vertrauenssache”. Mein Name ist Miriam Postlep und gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen von der IHK Kassel-Marburg berate ich zum Thema der Unternehmensnachfolge.
In dieser Podcast Folge geht es um das Unternehmertestament und die Frage wie sie als Nachfolgerinnen und Nachfolger für den Notfall vorsorgen. In der letzten Folge Gesellschaftsrecht schlägt Erbrecht haben wir mit Eliane Maria Krüger darüber gesprochen was zukünftige Unternehmerinnen und Unternehmer im Gesellschaftsvertrag berücksichtigen sollten und wie sich ihr Ehevertrag auf das Unternehmen auswirkt. Darauf aufbauend sprechen wir heute über das Unternehmertestament und mögliche Vorsorgeregelung die Sie festlegen können und für den Notfall vorzusorgen. Viele Nachfolgerinnen und Nachfolger sind zudem in einem Alter in dem sie oft kleine Kinder haben oder Nachwuchs erwarten. Wie Sie hier aus rechtlicher Sicht Sicherheit schaffen können, auch darüber werden wir heute sprechen. Ich freue mich, dass heute Rechtsanwalt und Notar Herr Dr. Boetzkes von Rechtsanwälte Dr. Geilhof und Partner in Marburg mit mir rund um das Thema Unternehmertestament und Vorsorgeregelung spricht.
Herzlich willkommen beim Podcast “Nachfolge ist Vertrauenssache” Herr Dr. Boetzkes. Schön, dass Sie mit dabei sind.
Wir unterstützen mehrheitlich kleine und mittlere Unternehmen, bei denen evtl. im Erbfall das Unternehmen der größte Nachlass ist. Wenn nur ein Erbe das Unternehmen erben soll und sonst ist gar nicht so viel Vermögen vorhanden. Wie kann man hier eine gute Einigung mit den anderen Erben finden?
Das ist eine ganz schwierige Fragestellung! Sie legen den Finger in die Wunde. Wenn nicht genügend Masse da ist, um die anderen auszuzahlen, dann funktioniert es möglicherweise nicht. Dann müssen die sich auseinandersetzen, das Unternehmen kann zerschlagen werden dadurch, wenn die sich nicht verständigen können. Wenn man das im Vorfeld klären kann, bietet sich der Abschluss eines Erbvertrages an.
Das heißt ein Erbvertrag, an dem sind nicht nur die Eltern oder nur der Unternehmer beteiligt, sondern auch die Erben, die zukünftigen Erben.
Und dann wird im Erbvertrag geregelt, wie abgefunden werden kann. Das muss ja nicht sofort sein, es kann ja auch eine Abfindung sukzessive über Jahre hin gewährt werden. Es kann Abfindung durch Rentenzahlung gewährt werden, es kann festgelegt werden das z.b. das eine Kind den Unternehmensanteil oder das Unternehmen bekommt und das zweite Kind bekommt die Wohnhaus Immobilien und erklärt sich damit einverstanden und abgefunden. Obwohl der Vermögenswert, den das Unternehmensanteil erbende Kind bekommt, wesentlich höher ist, aber einfach im Interesse der Unternehmensfortführung und der Vermögenserhaltung ist und zur Verhinderung einer späteren streitigen Nachlassauseinandersetzung. Das kann alles in einen Vertrag geregelt werden und geschieht auch.
Und ist das so ein Fall indem sie auf jeden Fall einen Erbvertrag zu Lebzeiten empfehlen würden, weil das im Testament sehr schwer zu regeln ist und doch zu Streit kommen könnte. Also, könnte man nicht auch in dem Testament festsetzen Kind 1 bekommt das Unternehmen, Kind 2 bekommt die Wohnung und muss sich damit abfinden, dass es weniger ist oder kann es dann zu Streitigkeiten kommen?
Genau das passiert! Das können Sie zwar im Testament festlegen, aber es ist nicht verbindlich. Dann kann nämlich das Kind, das nur die Wohnung bekommt sagen, na mein Bruder, meine Schwester hat hier aber ein Vielfaches an Wert erhalten und dann wird es diese testamentarische Anordnung und die Erbeinsetzung oder die Teilungsanordnung zum Anlass nehmen, dass es sagt “ich schlage mein Erbe aus und ich verlange meinen Pflichtteil”. Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, des gesetzlichen Erbanspruch und kommt damit unter Umständen weiter und dann wird es problematisch, denn der Pflichtteil ist ein Geldanspruch, ein reiner Geldanspruch.
Und das Kapital, das Vermögen des Unternehmers ist nicht da das Kapital, denn das Vermögen des Unternehmers ist verkörpert im Unternehmen selbst und in der Immobilie, dann musst veräußert werden, um den Geld Anspruch zu erfüllen und deswegen ist es sinnvoll bei solchen Planungen alle Erben nach Möglichkeit frühzeitig mit ins Boot zu holen und mit denen vernünftige Vereinbarung zu treffen.
Vielleicht auch schon frühzeitige Abfindungen. D.h. der Unternehmer sagt ich möchte meinen Nachlass so und so regeln, dass ein bestimmtes Kind das Unternehmen bekommt. Bitte erkläre dich heute damit einverstanden, du bekommst schon heute einen Sachwert, eine Wohnung oder bekommst schon heute Geld und verzichtet auf die Geltendmachung, Pflichtteilsansprüchen an meinem Nachlass. Das kann gelingen, kann frühzeitig gemacht werden. Übrigens sinnvoll, insbesondere in den Fällen der Patchworkfamilie. Also es gibt einen Sohn aus erster Ehe mit dem kein besonders guter Kontakt besteht und es gibt aus der zweiten Ehe mehrere Kinder von denen das eine Kind das Unternehmen übernehmen soll. Jetzt kann der ältere Sohn natürlich sagen, ja wieso das ist auch mein Vater und ich habe meinen gesetzlichen Erbanspruch. Und kann meinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Das kann dann zu Verwerfungen nachher im Nachlassfall führen und dann muss man versuchen mit diesem ersten ehelichem Kind eine frühzeitige Vereinbarung zu treffen, dass es sich heute schon abfinden lässt, oder aber, dass es im Rahmen eines Erbvertrages so berücksichtigt wird, dass es auch zufrieden ist.
Herzlichen Dank, dass Sie mit dabei waren.
Wenn Sie mehr über das Thema Unternehmensnachfolge erfahren möchten, dann würde ich mich freuen, wenn Sie diesen Podcast abonnieren und uns eine Bewertung hinterlassen. Viele weitere Informationen finden Sie in den Shownotes. Wenn Sie sonst noch konkrete Fragen haben oder Themenwünsche, dann freue ich mich über eine E-Mail an nachfolge@kassel.ihk.de. Wir würden uns freuen, wenn Sie bei dem nächsten Podcast wieder mit dabei sind, wenn es heißt: Nachfolge ist Vertrauenssache!
Das gesamte Interview mit Dr. Randolf Boetzkes können Sie in unserem Podcast hören.
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Miriam Postlep
Projektreferentin Unternehmensnachfolge | Projekt Nexxt Now