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#11 Nachfolge sichern dank Bürgschaft
In dieser Folge bin ich zu Gast bei der Bürgschaftsbank Hessen in Wiesbaden. Die Bürgschaftsbank sichert die Finanzierung für Unternehmer, Gründer und Nachfolger gemeinsam mit. Wie genau das funktioniert und wie Sie als Nachfolgerin und Nachfolger eine Bürgschaft erhalten, darum geht es in unserer heutigen Podcast-Folge. Dazu spreche ich mit dem stellvertretenden Abteilungsleiter, Prokuristen und Berater der Bürgschaftsbank Hessen Georg Schmidt. Herr Schmidt ist seit 23 Jahren bei der Bürgschaftsbank beschäftigt, bringt 33 Jahre Erfahrung im Kreditgeschäft mit und hat in den letzten Jahren viele Unternehmensnachfolgen begleitet.
Herzlich willkommen, Herr Schmidt, beim Podcast „Nachfolge ist Vertrauenssache“. Schön, dass Sie mit dabei sind.
Gerne.
In der Regel fragt die Bank vor der Kreditvergabe nach bankenüblichen Sicherheiten, wie beispielsweise Immobilien oder alternativ auch nach einer Bürgschaft, die von Dritten gestellt werden kann. Wann ist für einen Nachfolger die Bürgschaftsbank interessant und mit welchen Instrumenten arbeiten Sie?
Das ist für fast jeden Übernehmer interessant. Weil, wer einen bestehen Betrieb übernimmt, muss in der Regel als Käufer eine nennenswerte Summe zahlen, die oftmals auch finanziert werden muss. Das heißt, je größer der Betrag, desto größer ist auch der Bedarf an Sicherheiten. Kann er die nicht mitbringen, wie sie banküblich erforderlich sind, folgt unser Ansatz als Vater-Institut der hessischen Bürgschaftsbank nach dem Motto, eine Finanzierung für sinnvoll und erfolgsversprechende Investitionen, z. B. bei einer Übernahme, darf nicht an fehlenden Sicherheiten scheitern, und hier sehen wir unseren Auftrag, durch unsere Funktion als Risiko-Partner eben diese fehlenden Sicherheiten mit unserer Bürgschaftsübernahme zu ersetzen. Das heißt aber auch, dass vorhandene bankübliche Sicherheiten in das Investitionsvorhaben mit eingebracht werden müssen.
Wie hoch ist denn der Maximalbetrag, den Sie versichern?
Also grundsätzlich beträgt die maximale Bürgschaftssumme 1,25 Millionen. Dann muss dazu aber ergänzen, dass, wenn besondere Situationen am Markt und in der Wirtschaft erkennbar sind, z. B. bei der allgemeinen Wirtschaftskrise im Jahr 2009. Oder auch jetzt aktuell im Rahmen der Corona-Pandemie gibt es Sonderregeln. So hatten wir beispielsweise jetzt während der Corona-Pandemie unsere Obergrenze von 1,25 Millionen auf das Doppelte erhöht auf 2,5 Millionen, und zukünftig gehen wir auch davon aus, dass im Rahmen des Krieges in der Ukraine auch neue Sonderregelungen ermöglicht werden, die im Detail in Kürze auch veröffentlicht werden.
Gibt es denn noch weitere Möglichkeiten, auf die Sie zugreifen können, wenn es denn notwendig ist, einen höheren Betrag als 1,25 Millionen zu besichern?
Ja, das gibt es, das sind in dem Fall unsere Kollegen von der Wirtschaftsbank Hessen, genannt WI-Bank. Die können dann auf ähnlicher Basis mit Ausfallbürgschaften mit sogenannten Landesbürgschaften den Unternehmen bzw. Nachfolgern helfen nämlich dann, wenn die obere Summe von 1,25 Millionen Euro überschritten wird, dann kann die Landesbürgschaft eintreten über die WI-Bank.
Um eine Bürgschaft zu erhalten, kann man zum einen ja eine klassische Bürgschaft über die Hausbank beantragen oder man kann bereits im Vorfeld als Nachfolger Kontakt mit der Bürgschaftsbank aufnehmen. Und eine Bürgschaft ohne Bank, so heißt das, Bürgschaft ohne Bank anfragen, könnten Sie dann bitte diese beiden Wege noch mal aufzeigen, wie unterscheiden sich die Wege und ja, wann bietet es sich denn an, eine Bürgschaft ohne Bank zu beantragen?
Also, wie Sie richtig sagen, gibt es einmal die sogenannte klassische Bürgschaft das ist der Weg über die Hausbank. Hier nimmt der Antragsteller Kontakt zu seiner Bank auf, trägt sein Vorhaben vor, im günstigsten Fall bringt der schon einen Businessplan oder auch Konzept mit. Und die Bank prüft mit ihm gemeinsam, inwieweit hier eine Finanzierung abgebildet werden kann. In dem Zusammenhang wird an irgendeiner Stelle dann nach Sicherheiten gefragt. Können diese nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden, dann besteht eben die Möglichkeit, unser Haus als Bürgschaftsbank mit einzubinden, um ersatzweise die entsprechenden Sicherheiten abzubilden. Das ist der eine Weg, der andere Weg, der ist noch nicht ganz so alt, den haben wir ins Leben gerufen, weil, es gibt ja auch durchaus die Möglichkeit, dass es keine Kontakte zu einer Bank gibt. Oder auch was schwierig ist, hier in Kontakt zu treten und wenn man sich nicht kennt. Und wenn das der Fall ist, dass man keinen Ansprechpartner hat und auch nicht weiß, wo gehe ich hin, dann hat man die Möglichkeit, auf dem direkten Weg bei uns einem Antrag zu stellen. Allerdings ist dieser Weg etwas eingeschränkt und zwar von der Größenordnung. Das heißt für Gründer und junge Unternehmen, dazu zählen alle bis zu drei Jahren, darf der Fremdkapital-Bedarf nicht höher als 450.000 € sein. Im Nachfolge Bereich, also wenn ich ein Unternehmen übernehmen möchte, das geht dann bis 650.000 €. Wichtig ist, dass die bereits bestehende Bank-Verschuldung für den Antragsteller nicht höher als 500.000 € sein darf; weil, die Fälle gibt's ja auch, dass jemand schon ein Unternehmen hat und möchte ein weiteres ergänzen, dann die wesentlichen Punkte.
Wie schätzen Sie das ein, kann man bei der Bank punkten, wenn man vorher eine Bürgschaft ohne Bank beantragt hat, und dann geht man ja quasi zur Hausbank und sagt: „Schauen Sie mal, die Bürgschaftsbank hat schon gesagt, sie würden das besichern.“
Unbedingt. Bei dem Bürgschaft ohne Bank-Verfahren, abgekürzt BOB genannt, bekommt der Antragsteller im ersten Schritt lediglich ein Angebot von uns. Mit diesem Angebot kann er dann zu einer Bank seiner Wahl gehen und das entsprechend in Verbindung mit seinem Vorhaben vorlegen, und dann haben wir die Erfahrung gemacht, dass ja dann das Thema Sicherheiten schon geklärt ist. Gleichzeitig kann er oder kann die Bank davon ausgehen, dass das Vorhaben intensiv geprüft wurde von uns. Dann fällt es in der Regel leichter, Finanzmittel zu bekommen. Und weil die Bank weiß, das Ganze ist schon mal geprüft und vor allem, wir haben eine sehr werthaltige Sicherheit der Bürgschaftsbank Hessen.
Was ich dann noch besonders spannend finde, also bei der Unternehmensnachfolge, wäre eine Besonderheit, und zwar, dass der Kaufpreis finanziert werden muss. Wie bewerten Sie denn als Bürgschaftsbank die Angemessenheit des Kaufpreises, der doch durchaus offene unterschiedliche Bandbreiten annehmen kann?
Der Kaufpreis ist in erster Linie das Verhandlungsergebnis zwischen Verkäufer und Käufer.
Hier liegen oft langwierige Verhandlungen zugrunde. Im Idealfall gibt es zur Herleitung des Kaufpreises eine entsprechende Unternehmensbewertung, die z. B. von einem Steuerbüro oder einem Unternehmensberater gefertigt wurde. Wir vertreten natürlich dabei in erster Linie die Interessen der Käuferseite und prüfen, in seinem Sinne, auch den Kaufpreis über Branchenvergleiche mit Hilfe von sogenannten Multiplikationen. Das hat zur Folge, dass der Käufer dann auch ein gutes Gefühl hat, keinen überhöhten Kaufpreis zu zahlen.
Wenn Sie mehr über das Thema Unternehmensnachfolge erfahren möchten, dann würde ich mich freuen, wenn Sie den Podcast abonnieren und uns eine Bewertung hinterlassen. Viele weitere Informationen finden Sie in den Shownotes, und wenn Sie sonst noch konkrete Fragen haben oder Themenwünsche, dann freue ich mich über eine E-Mail an nachfolge@kassel.de. Bis zum nächsten Mal, wenn es heißt Nachfolge ist Vertrauenssache.
Das gesamte Interview mit Georg Schmidt können Sie in unserem Podcast hören.