Energieversorgung
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Überblick zu Gas-Notstand und Versorgungskrise
Im Zuge des russischen Angriffs gegen die Ukraine hat sich die Energieversorgungssicherheit in der EU und Deutschland, insbesondere bei Erdgas, drastisch zugespitzt. Gaslieferungen blieben aus und die Preise stiegen massiv an.
Um die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten, hat die Bundesregierung den Notfallplan Gas für Deutschland aktiviert. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung.
Wichtige Informationen zum Stand der Versorgungssicherheit in Deutschland finden Sie hier.
Wichtige Informationen zum Stand der Versorgungssicherheit in Deutschland finden Sie hier.
Hintergrund
Vor dem Hintergrund der gekürzten Gaslieferungen aus Russland und des weiterhin hohen Preiseniveaus am Gasmarkt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Alarmstufe, ausgerufen. Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, die Lage ist dennoch angespannt.
Die Pressemitteilung des BMWK zur Ausrufung der Alarmstufe finden Sie hier.
Das BMWK hat zum Notfallplan Gas sowie zur Ausrufung der Alarmstufe auch eine FAQ-Liste erstellt.
Bereits am 30. März 2022 wurde aufgrund des Kriegs in der Ukraine und den folgenden Auswirkungen die erste Stufe des Notfallplan Gas, die sog. Frühwarnstufe, ausgerufen.
Notfallplan Gas
Der nationale Notfallplan Gas wurde erstmals 2012 gemäß der SoS-VO (Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (EU) 2017/1938)) veröffentlicht und wird regelmäßig aktualisiert.
Der Notfallplan Gas ist in drei aufeinander aufbauenden Stufen unterteilt:
• Stufe 1: Frühwarnstufe
• Stufe 2: Alarmstufe
• Stufe 3: Notfallstufe
Die drei Krisenstufen ermöglichen einen Maßnahmenpool unterschiedlicher Eingriffstiefe. Die beiden ersten Stufen setzen auf eigenverantwortliche Maßnahmen der zuständigen Marktakteure. Die dritte Stufe eröffnet zusätzliche hoheitliche Instrumente, die Bundesnetzagentur übernimmt die Rolle des Bundeslastverteilers und kann per Verfügungen sehr weitreichend in den Markt eingreifen.
Die Rolle der Bundesnetzagentur in einer Gasmangellage ist hier beschrieben.
Konkretisiert wird der Notfallplan Gas durch den Leitfaden Krisenvorsorge Gas. Hier finden sich vor allem die prozessualen Abläufe und die damit verbunden Informationspflichten und Kommunikationswege für eine koordinierte Umsetzung der Maßnahmen.
Die Bundesnetzagentur hat zusätzlich im Dialog mit der Politik, Ministerien, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft Handlungsoptionen zur Erhöhung des Gas-Angebots und zur Reduktion der Gas-Nachfrage und Kriterien, die bei der Anwendung der Gas-Lastverteilung angewendet werden sollen, erarbeitet. Die Ausführungen (Stand: 17.05.2022) sind hier zu finden und unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung.
Es wird betont, dass keine abstrakte Abschalt-Reihenfolge vorbereitet wird. Entscheidungen müssen mit Blick auf Belange und Bedeutung der betroffenen Akteure sowie hinsichtlich der netztechnischen Situation und der bestehenden Gasflüsse individuell in einer Gesamtabwägung getroffen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Dossier zur Gaskrise des DIHK und den Hintergrundinformationen der Bundesnetzagentur.
Aktuelle Lageberichte der Bundesnetzagentur
Seit der Ausrufung der ersten Stufe des Notfallplans veröffentlicht die Bundesnetzagentur einen täglichen Lagebericht zur Gasversorgung in Deutschland. Die täglichen Lageberichte finden Sie hier.
Allgemeine Informationen
Zur Reduktion des Energieeinsatzes steht eine Vielzahl an Energieeffizienz- und Einsparmaßnahmen zur Verfügung. Eine Auswahl des BMWK finden Sie hier, eine weitere Zusammenstellung der IHK ist hier gelistet.
Die Bundesregierung plant zudem die folgenden zusätzlichen Maßnahmen für weniger Gasverbrauch:
- Gasreduktion im Stromsektor durch erhöhte Kohlenutzung
- Gasauktionsmodell zur Reduktion von Industriegas
- Stärkung der Einspeicherung
Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung des BMWK, weitere Informationen zu marktlichen Instrumenten zur Gasverbrauchsreduktion finden Sie hier.
Finanzierungshilfen
Zur finanziellen Unterstützung bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und der Umstellung der Energieversorgung existieren vielfältige Förderprogramme.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Beratung zu und die Umsetzung von konkreten Energieeffizienzmaßnahmen über Investitionszuschüsse. Nähere Informationen zu den verschiedenen Programmen des BAFA finden Sie hier. Das BAFA bietet zudem einen „Förderwegweiser Energieeffizienz“ an, um mit wenigen Klicks ein passendes Förderprogramm zu finden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprodukte und zinsgünstige Kredite für mittelständische und große Unternehmen an, um nachhaltige Investitionen zu unterstützen. Den Produktfinder der KfW sowie eine Übersicht der Förderprodukte finden Sie hier.
Darüber hinaus wurde ein neues Programm zur „Energiekostendämpfung“ initiiert. Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Das Programm wurde bis Ende 2022 verlängert. Weitere Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.
Was können Sie als Unternehmer tun?
- Sparen Sie Gas.
- Suchen Sie nach Alternativen zum Gas, beispielsweise durch sog. „Fuel-Switch“
- Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Versorgungsunternehmen auf.
- Setzen Sie sich mit den Kriterien der Abschaltketten auseinander, die im Falle der Notfallstufe eintreten. Beachten Sie, dass Sie nicht nur direkt, sondern auch über Ihre Lieferketten betroffen sein könnten.