Allgemeine Informationen

Bürgschaften

Bürgschaftsbank Hessen

Existenzgründer sowie Unternehmer benötigen Kredite, um den Aufbau oder die Weiterentwicklung ihres Unternehmens zu finanzieren. Sie haben es oftmals schwer, einen Finanzierungspartner von der eigenen Idee zu überzeugen, denn Banken verleihen nur Geld, wenn sie auch erwarten können, das eingesetzte Kapital auch zurückzubekommen. Daher erfolgt vor jeder Kreditvergabe eine gründliche Prüfung des Vorhabens, der Gründerperson sowie banküblicher Sicherheiten.
Eine Grundvoraussetzung ist die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells des Kreditnehmers. Im Businessplan zeigt der Unternehmer auf, welche Geschäftsidee er verfolgt und ob er in der Lage sein wird, den Kredit zurückzuzahlen und die Zinsen entrichten kann. Weiterhin beeinflusst die Person des Unternehmers maßgeblich die Entscheidung der Geldgeber. Wichtig sind die fachlichen und vor allem kaufmännischen Qualifikationen des Antragstellers. Er muss vorlegen, dass keine ungeordneten Vermögensverhältnisse und keine größeren ungewöhnlichen finanziellen Belastungen bestehen.
Bei einer Kreditvergabe verlangt die Hausbank zur Absicherung die Übertragung von Teilen des Vermögens des Unternehmers oder bestimmter Rechte daran auf den Kreditgeber. Mangelt es beim Kreditnehmer an ausreichenden Sicherheiten, können ergänzend öffentliche Bürgschaften zur Absicherung von betrieblichen Investitionen, Übernahme von Beteiligungen und Existenzgründungen weiterhelfen.
Als Selbsthilfeeinrichtung der hessischen Wirtschaft fördert die Bürgschaftsbank Hessen den wirtschaftlichen Erfolg kleiner und mittlerer Unternehmen mit einer Ausfallbürgschaft, wenn das zu fördernde Unternehmen ausreichende Erträge erwirtschaften kann sowie kaufmännisch und fachlich qualifiziert geführt wird.
Bei der Ausfallbürgschaft muss der Bürge für den endgültigen Ausfall einstehen, das heißt für die verbleibende Verbindlichkeit, die der Gläubiger trotz Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und Verwertung vorhandener Sicherheiten nicht erlangen kann.

Ausfallbürgschaft

Der Unternehmer muss den Antrag zur Finanzierung seines Vorhabens bei seiner Hausbank einreichen. Nach Prüfung und grundsätzlicher Befürwortung beantragt die Hausbank die Bürgschaft für das Unternehmen. Nach positivem Votum bürgt die Bürgschaftsbank Hessen für den Kreditnehmer bei dessen Hausbank für einen Kredit. Sie bürgt für bis zu 80 Prozent des zu besichernden Kreditbedarfs bei Investitionen sowie für bis zu 80 Prozent bei Betriebsmittelkrediten (60% wenn das Unternehmen länger als fünf Jahre am Markt ist). Für die restlichen 20 bis 40 Prozent muss die Hausbank das Risiko tragen. Der Kreditnehmer haftet prinzipiell immer für die gesamte Kreditsumme.

Eine einmalige Gebühr von 1,5 % des zur Verbürgung benötigten Kreditvolumens fällt bei Beantragung an. Für zugesagte Bürgschaften wird eine jährliche Bürgschaftsprovision von derzeit 1,5 % des verbürgten Kreditbetrages erhoben. Die IHK unterstützt die Unternehmen durch eine fachkundige Stellungnahme an die Bürgschaftsbank Hessen zur Tragfähigkeit des Finanzierungsvorhabens.

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Die Bürgschaftsbank Hessen bietet eine besondere Form der Ausfallbürgschaft mit dem Programm „Bürgschaft ohne Bank – BoB“ an. Dabei können Unternehmen sich direkt an die Bürgschaftsbank Hessen wenden, um eine Bürgschaft zu beantragen. Das Angebot gilt für einen Fremdkapitalbedarf bis 650.000 Euro (450.000 Euro bei Gründungen bis 3 Jahre) sowie bei Nachfolgeregelungen oder Unternehmenskäufen bis zu 650.000 Euro. Für kleinere Vorhaben gibt es alternative Finanzierungsprogramme der KfW-Mittelstandsbank.
Mit dem Zertifikat der Bürgschaftsbank Hessen für ein geprüftes Vorhaben und der verbindlichen Zusage einer Bürgschaft werden die Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen für Gründerinnen und Gründer wesentlich verbessert. An die Zusage hält sich die Bürgschaftsbank Hessen drei Monate lang gebunden. Für die qualifizierte Prüfung der eingereichten Unterlagen berechnet die Bürgschaftsbank Hessen eine einmalige Gebühr von 1,5 % des beantragten Kreditvolumens. Nach Übernahme der Bürgschaft beträgt die jährliche Bürgschaftsprovision 1,5 % des Kreditbetrages. Die IHK unterstützt den Antragsteller durch eine fachkundige Stellungnahme an die Bürgschaftsbank Hessen zur Tragfähigkeit des Finanzierungsvorhabens.

Fragen zum Thema "Finanzierungs- und Förderprogramme" beantworten Ihnen unsere Berater/-innen vor Ort.