WEG
Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Wie sieht die Prüfung aus
Die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung wird in digitaler Form an einem PC oder einem Tablet in der IHK anhand von Antwort-Wahl-Aufgaben angeboten und dauert 90 Minuten. Sie umfasst rechtliche, kaufmännische und technische Themenbereiche sowie Grundlagen der Immobilienwirtschaft.
Wenn die schriftliche Prüfung in allen Themenbereichen bestanden ist, wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündlichen Prüfungen finden i.d.R. nach dem schriftlichen Prüfungstermin statt. Die Prüfung wird von drei sachkundigen Prüfern abgenommen und dauert 15 Minuten.
Weitere Details der Prüfung sind in der Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (ZertVerwV) und in der Prüfungssatzung der IHK geregelt. Der Rahmenplan der Prüfungsinhalte gibt Aufschluss über die konkreten Lerninhalte und -ziele der Prüfung.
Wie kann ich mich anmelden?
Alle verfügbaren Prüfungstermine und Anmeldung finden Sie hier:
Die IHK bietet Ihnen hier weitere Informationen für die Immobilienbranche.
Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?
Eine bestimmte Art der Vorbereitung auf die Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter sieht die Verordnung nicht vor. Um die notwendigen Kenntnisse für die Prüfung zu erwerben, gibt es entsprechende Fachliteratur sowie Vorbereitungsseminare von diversen Veranstaltern. Das Weiterbildungs-Informations-System WIS bieten einen Überblick über die verschiedenen Angebote unter dem Stichwort „Zertifizierter Verwalter“.
Wie hoch ist die Gebühr für die Prüfung?
Vollständige Prüfung schriftlich und mündlich | 246,00 Euro |
Wiederholung der mündlichen Prüfung | 76,00 Euro |
Bei Rücktritt nach der Anmeldung zur Prüfung bis 4 Wochen vor Beginn der Prüfung | 30,00 Euro |
Bei Rücktritt später als 4 Wochen bis 2 Wochen vor Beginn der Prüfung | 50 % der Gebühr |
Bei Rücktritt später als 2 Wochen vor Beginn der Prüfung oder Nichtteilnahme | vollständige Gebühr |