Zeit und Geld sparen
Weitere technische Voraussetzungen der neuen eUZ-Anwendung finden Sie auf der Internetseite der IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung (IHK GfI).
Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)
Seit 2002 bietet die IHK Kassel-Marburg allen im Exportgeschäft tätigen Unternehmen den Service der elektronischen Beantragung von Ursprungszeugnissen an.
Unternehmen können Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen direkt im Unternehmen mit elektronischen Faksimiles der IHK-Dienstsiegel und Unterschrift auf den Formularen auszudrucken.
Seit dem 2. Januar 2020 können elektronische Ursprungszeugnisse ohne die Verwendung von einer Signaturkarte und Kartenlesegerät beantragt werden. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten mehr für die beantragenden Unternehmen.
Unternehmen können Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen direkt im Unternehmen mit elektronischen Faksimiles der IHK-Dienstsiegel und Unterschrift auf den Formularen auszudrucken.
Seit dem 2. Januar 2020 können elektronische Ursprungszeugnisse ohne die Verwendung von einer Signaturkarte und Kartenlesegerät beantragt werden. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten mehr für die beantragenden Unternehmen.
Verfahrensablauf Beantragung eines eUZ
Das Unternehmen beantragt die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses und andere Außenwirtschaftsdokumente über eine durch die IHK-Organisation zur Verfügung gestellten Webanwendung. Die neue Webanwendung steht den Unternehmen seit Februar 2019 bei der IHK Kassel-Marburg zur Verfügung. Die erforderlichen Daten zur Beantragung des eUZ können entweder manuell in das System eingegeben oder über eine Schnittstelle aus dem Warenwirtschaftssystem geladen werden. Erforderliche Nachweise oder zusätzliche Informationen zum Ursprungszeugnis können dem Antrag im Dateiformat PDF angehängt werden. Anschließend wird der Antrag digital signiert und an die IHK gesendet. Das Ursprungszeugnis wird dann von den IHK-Mitarbeitern geprüft und zum Druck freigegeben. Der Ausdruck erfolgt direkt im Unternehmen. Das IHK-Dienstsiegel und Unterschrift sind im Ausdruck enthalten. Für den Ausdruck sind Ursprungszeugnisformulare ohne Seriennummer erforderlich, da diese von der Online-Anwendung vergeben wird.
Die Bescheinigung von Handelsrechnungen und anderen Handelsdokumenten ist ebenfalls über die Online-Anwendung möglich. Der Antrag und die zu bescheinigenden Dokumente können als PDF-Datei digital signiert an die IHK gesendet werden. Nach Prüfung und Freigabe des Antrags durch die IHK kann das Unternehmen das Handelsdokument ausdrucken.
Wenn Sie sich für das neue eUZ-Verfahren interessieren, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Die IHK Kassel-Marburg kann eUZ-Verfahren für Ihr Unternehmen freischalten. Es werden zwei Mitarbeiter (Ursprungsbeauftragte) Ihres Unternehmens von der IHK in den der Anwendung registriert. Die Pflege weiterer Anwender erfolgt direkt durch die Ursprungsbeauftragten Ihres Unternehmens.
Die Bescheinigung von Handelsrechnungen und anderen Handelsdokumenten ist ebenfalls über die Online-Anwendung möglich. Der Antrag und die zu bescheinigenden Dokumente können als PDF-Datei digital signiert an die IHK gesendet werden. Nach Prüfung und Freigabe des Antrags durch die IHK kann das Unternehmen das Handelsdokument ausdrucken.
Wenn Sie sich für das neue eUZ-Verfahren interessieren, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Die IHK Kassel-Marburg kann eUZ-Verfahren für Ihr Unternehmen freischalten. Es werden zwei Mitarbeiter (Ursprungsbeauftragte) Ihres Unternehmens von der IHK in den der Anwendung registriert. Die Pflege weiterer Anwender erfolgt direkt durch die Ursprungsbeauftragten Ihres Unternehmens.
Vorteile der elektronischen Ursprungszeugnisse
- Der Ausdruck von UZ und sonstigen Bescheinigungen erfolgt direkt im Unternehmen mit elektronischen Faksimiles der IHK-Dienstsiegel und Unterschrift
- Zeit und Geld sparen – Wege zur IHK, z. B. Postwege und Botengänge, können eingespart werden
- Schnelle elektronische Kommunikation – eventuell notwendige Änderungen des Antrags können elektronisch, schnell und unkompliziert erfolgen
- Der Bearbeitungsprozess wird in einer Tabelle mit Angabe von Datum und Bearbeiter dargestellt
- Das elektronische Archiv hält ausgestellte Ursprungszeugnisse zwei Jahre lang vor
- Ursprungsnachweise, Rechnungen und andere Dokumente können dem Ursprungszeugnis in elektronischer Form bis 10 MB angehangen und ebenfalls von der IHK bescheinigt werden
- Erstellen von Entwürfen möglich, ohne diese an die IHK abzusenden
- Mit Hilfe einer XML-Schnittstellen können Daten aus dem Warenwirtschaftssystem in den elektronischen Ursprungszeugnis-Antrag übernommen werden
- Durch den Einsatz der qualifizierten digitalen Signatur bei der Online-Datenübermittlung bestehen keine Sicherheitsrisiken. Auf dem Übertragungsweg werden die Daten mit einem elektronischen „Fingerabdruck“ des Antragstellers versehen und verschlüsselt. Fälschungen und Einblicke Unbefugter in die Daten sind damit ausgeschlossen.
- Es wird ca. einmal monatlich ein Update des Druck- und Signaturclients durchgeführt
Wird das eUZ im Exportland anerkannt?
Die ausgestellten Ursprungszeugnisse und sonstige Bescheinigungen werden im Ausland anerkannt.
Ausnahme: Wegen urkundenrechtlicher nationaler Vorschriften müssen Dokumente, die vom Bundesverwaltungsamt überbeglaubigt werden sollen, in konventioneller Form erstellt werden.
Alle ausgestellten Ursprungszeugnisse tragen zusätzlich den Vermerk „Electronic Certificate – Digitally Signed“. Der Empfänger im Ausland kann über ein Verifikationsportal im Internet prüfen, ob das Ursprungszeugnis tatsächlich von der IHK ausgestellt worden ist. Die Internetadresse des Verifizierungsportals befindet sich auf dem eUZ. In dem Portal können dann zur Überprüfung die eUZ-Nummer und der Verifizierungs-Code, der automatisch beim Ausdruck mit auf das eUZ gedruckt wird, eingegeben werden. Sollten dennoch Zweifel an der Korrektheit des ausgestellten eUZ bestehen, können diese an die ausstellende IHK über das Verifikationsportal weitergeleitet werden.
Ausnahme: Wegen urkundenrechtlicher nationaler Vorschriften müssen Dokumente, die vom Bundesverwaltungsamt überbeglaubigt werden sollen, in konventioneller Form erstellt werden.
Alle ausgestellten Ursprungszeugnisse tragen zusätzlich den Vermerk „Electronic Certificate – Digitally Signed“. Der Empfänger im Ausland kann über ein Verifikationsportal im Internet prüfen, ob das Ursprungszeugnis tatsächlich von der IHK ausgestellt worden ist. Die Internetadresse des Verifizierungsportals befindet sich auf dem eUZ. In dem Portal können dann zur Überprüfung die eUZ-Nummer und der Verifizierungs-Code, der automatisch beim Ausdruck mit auf das eUZ gedruckt wird, eingegeben werden. Sollten dennoch Zweifel an der Korrektheit des ausgestellten eUZ bestehen, können diese an die ausstellende IHK über das Verifikationsportal weitergeleitet werden.
Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen:
- Internetanschluss
- Drucker
- 2 GB (empfohlen 4GB) Arbeitsspeicher
- Betriebssystem – ab Windows 7
- Adobe Reader
- Druck- und Signaturclient
Weitere technische Voraussetzungen der neuen eUZ-Anwendung finden Sie auf der Internetseite der IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung (IHK GfI).
Gebühren
Es wird eine Gebühr in Höhe von 9,00 Euro pro Original und drei Durchschriften berechnet. Für jede weitere Durchschrift wird 1,00 € berechnet. Die zusätzlich entstehenden Kosten für die Pflege und die Bereitstellung des elektronischen Verfahrens in Höhe von 1,90 € trägt zurzeit die IHK Kassel-Marburg. Anders als mit dem konventionellen Verfahren, erhalten Sie von der IHK eine monatliche Gebührenrechnung.
Bearbeitungszeiten
Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und sonstige Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr, die in elektronischer Form beantragt werden, werden
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und
Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr
bearbeitet.
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