Internationale Verträge und INCOTERMS®

Wer in Deutschland mit deutschen Geschäftspartnern Verträge schließt, kann auf die bewährte Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB) zurückgreifen. Weist das Geschäft Auslandsberührung auf, weil ein Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat oder weil es im Ausland geschlossen wurde, greift nicht mehr automatisch die deutsche Rechtsordnung. Welches Recht zur Anwendung kommt, richtet sich dann nach den Bestimmungen des Internationalen Privatrechts (IPR).
Sofern nicht zwingend ein bestimmtes (nationales oder ausländisches) Recht zur Anwendung kommen muss, kann von den Vertragsparteien eine Rechtsordnung frei gewählt werden. Das kann das deutsche Recht, das Recht am Sitz des ausländischen Geschäftspartners, das Recht eines anderen Staates oder bei Kaufverträgen das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) sein.
Vor Abschluss eines internationalen Vertrages sollten folgende Punkte bedacht werden:
  1. Informieren Sie sich über die Bonität des künftigen Vertragspartners.
  2. Legen Sie sich auf eine Verhandlungs- und Vertragssprache fest.
  3. Halten Sie den mit dem Vertragspartner ausgehandelten Vertragstext schriftlich fest.
  4. Formulieren Sie die einzelnen Vertragsklauseln in kurzen und klaren Sätzen. Vermeiden Sie Widersprüche und Wiederholungen.
  5. Lesen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung noch einmal langsam und Wort für Wort durch.
  6. Erstellen Sie den Vertrag in mindestens zwei Exemplaren.
  7. Holen Sie sich Rat bei einem international erfahrenen Rechtsanwalt.
Ratschläge zur Gestaltung internationaler Verträge:
  1. Geben Sie die richtige Vertragsart in der Überschrift an.
  2. Nennen Sie die Vertragsparteien und prüfen Sie deren Vertretungsbefugnis und Unterschriftsberechtigung.
  3. Nehmen Sie den Gegenstand und/oder Zweck des Vertrags in den Text auf.
  4. Legen Sie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest.
  5. Vergessen Sie nicht, sich über Beginn und Laufzeit des Vertrags zu einigen.
  6. Geben Sie den zu zahlenden Preis in Betrag und Währung sowie die Zahlungsbedingungen an. Denken Sie an Preisanpassungen bei länger laufenden Verträgen.
  7. Regeln Sie die Folgen von Vertragsstörungen (Verzug, Mangel)
  8. Wählen Sie das auf den Vertrag anwendbare Recht.
  9. Vereinbaren Sie einen Gerichtsstand oder eine Schiedsgerichtsklausel.
  10. Der Vertrag sollte von allen Vertragsparteien am Schluss, umfangreichere Verträge sogar auf jeder Seite, unterschrieben werden.

Bei der Gestaltung von Kaufverträgen ist die Verwendung der INCOTERMS® 2020 – Klauseln anzuraten. Die INCOTERMS® 2020 – Klauseln legen die Pflichten der Vertragsparteien eindeutig fest, regeln Kostentragung und Gefahrübergang. Damit wird das Risiko rechtlicher Komplikationen erheblich reduziert.
„Incoterms® 2020 Digital Guide by ICC Germany & Luther“
Kostenfreier interaktiver Guide dient als Orientierung bei der Auswahl der geeigneten Incoterms®-Regel.