Handel

Schweiz schafft Industriezölle 2024 ab

Seit 1. Januar 2024 werden in der Schweiz keine Einfuhrzölle auf Industrieprodukte mehr erhoben. Dieser Änderung hatte das Schweizer Parlament Anfang Februar zugestimmt. Gleichzeitig wird der komplexe Schweizer Zolltarif grundlegend überarbeitet und vereinfacht.
Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit alle Waren der Kapitel 25 – 97 des Zolltarifs mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind.
Einzelheiten zu den Neuerungen sind auf der Webseite des Schweizer Zolls ausführlich beschrieben. Ebenfalls werden die FAQs des Staatssekretariat für Wirtschaft SECO laufend aktualisiert.
Aufgrund der Zollunion mit Liechtenstein gelten die Aufhebung der Zölle und die Vereinfachung der Tarifstruktur auch dort.

Einfuhranmeldungen bleiben Pflicht

Die Abschaffung der Industriezölle hat keine Auswirkungen auf die notwendigen Zollformalitäten. Einfuhrzollanmeldungen sind weiterhin verpflichtend. Hierfür müssen Einführer seit 1. Januar 2024 die neuen Zolltarifnummern nutzen.
Unternehmen, die ihre Waren nur vorübergehend in die Schweiz einführen, können weiterhin das Carnet ATA nutzen. Dies gilt beispielsweise für Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstung oder Güter, die zu wissenschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Zwecken in die Schweiz ein- und wieder ausgeführt werden.
Die Ermittlung des präferenziellen Ursprungs, dessen Ziel Zollersparnis ist, kann in vielen Fällen für Lieferungen in die Schweiz seit 2024 entfallen. Falls die Waren allerdings nicht in der Schweiz bleiben und verarbeitet oder unverarbeitet in die EU oder in Staaten der PEM-Zone geliefert werden sollen, wird auch der präferenzielle Ursprung weiterhin ermittelt werden müssen.
(IHK / GTAI / SECO)