Förderprogramm für Ihr Unternehmen
Messeförderung des Landes Hessen
Das Land Hessen fördert die Teilnahme von kleinen und mittleren hessischen Unternehmen, Start-Ups und Handwerksbetrieben als Aussteller auf Messen und Ausstellungen im In- und Ausland, die im Verzeichnis der deutschen Messewirtschaft (www.auma.de) aufgeführt sind und eine internationale Ausrichtung haben.
Antragsberechtigt sind folgende Unternehmen, die ihren Betriebssitz in Hessen haben:
- Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
- Handwerks- und Kleinstunternehmen
- Junge, innovative Unternehmen („Start-ups“)
Bei Auslandsmessen außerhalb von EU und EFTA kann die Förderung von Klein- und Mittleren Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 4.000 Euro pro Unternehmen betragen.
Bei Messen und Ausstellungen in der EU und den EFTA-Staaten sowie im Inland kann die Förderung der Handwerks- und Kleinstunternehmen und Start-ups bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 2.000 Euro pro Unternehmen betragen.
Weitere Informationen und die Beantragung der Förderung erfolgt über die Hessen Agentur.