Wichtige Dokumente

Zweitschriften und Bescheinigungen Berufsausbildung

Wichtige Dokumente wie etwa Prüfungszeugnisse können verloren gehen. Sie werden z. B. für Bewerbungen oder zur Vorlage bei der Rentenversicherung benötigt. Wenn Ihnen Dokumente wie Prüfungszeugnis oder Berufsausbildungsnachweis verloren gegangen sind, helfen wir Ihnen gern mit einer entsprechenden Zweitschrift bzw. einer Berufsausbildungsbescheinigung weiter.
Hinweis:
Sollte Ihre Prüfung bereits länger zurückliegen (vor 2000), dann richten Sie Ihre Anfrage an das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA), Karolinenplatz 3, 64289 Darmstadt, E-Mail: info@hessischeswirtschaftsarchiv.de.

1. Bescheinigung über die Ausbildungszeit zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung


Zum Zweck der Rentenberechnung oder Kontenklärung verlangt die Deutsche Rentenversicherung einen Nachweis der Berufsausbildung. Für die Anerkennung der Ausbildungszeiten werden der Berufsausbildungsvertrag und das Prüfungszeugnis des Berufsabschlusses benötigt.

Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung benötigt. Diese Bescheinigung ist nach der Gebührenordnung (§ 8 Gebühren-Tarif / Tarif-Nr. 1.2) der IHK Kassel-Marburg kostenpflichtig (Gebühr 10,00 EUR), soweit das Ausstellen (ab dem Jahr 2000) möglich ist. Falls die Ausstellung einer Bescheinigung gewünscht wird, ist ein Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 59 KB) vollständig auszufüllen. Unsere Postanschrift für die Antragstellung ist auf dem Antragsformular vermerkt.
Hinweis:
Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung vor 2000 bei der IHK Kassel-Marburg abgelegt haben, dann richten Sie Ihre Anfrage über das Antragsformular bitte direkt an das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA), Karolinenplatz 3, 64289 Darmstadt, E-Mail: info@hessischeswirtschaftsarchiv.de, da Ihre Unterlagen dort archiviert sind. Bitte fügen Sie zur Legitimierung eine Kopie bzw. einen Scan Ihres Personalausweises bei. Für diese Auskunft wird vom HWA ein Entgelt in Höhe von 35,00 EUR erhoben.

2. Antrag auf Ausstellen einer Zweitschrift des Prüfungszeugnisses


Falls Sie die Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der IHK Kassel-Marburg abgelegt haben, können wir Ihnen eine Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses ausstellen (Abschlussprüfungen ab 2000). Dafür wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR laut Gebührenordnung (§ 8 Tarif-Nr. 4.11) der IHK Kassel-Marburg erhoben.

Falls Sie die Ausstellung einer gebührenpflichtigen Zweitschrift (ab 2000) wünschen, füllen Sie bitte den Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) auf Ausstellen einer Zweitschrift des Prüfungszeugnisses vollständig aus. Bitte laden Sie sich den entsprechenden Antrag herunter und reichen ihn ausgefüllt ein.
Hinweis: Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung vor 2000 bei der IHK Kassel-Marburg abgelegt haben, dann richten Sie Ihre Anfrage über das Antragsformular bitte direkt an das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA), Karolinenplatz 3, 64289 Darmstadt, E-Mail: info@hessischeswirtschaftsarchiv.de. Für diese Auskunft wird vom HWA ein Entgelt von 35,00 EUR erhoben. Erst wenn sicher ist, dass das HWA die gewünschten Daten zur Verfügung stellen kann, stellen Sie den Antrag auf Zweitschrift bei der IHK Kassel-Marburg. Für die Ausstellung der Zweitschrift reichen Sie bitte die Bestätigung vom HWA bei der IHK Kassel-Marburg ein. Dafür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,00 EUR laut Gebührenordnung (§ 8 Tarif-Nr. 4.11) erhoben.