Güterkraftverkehr, Omnibusverkehr, Taxi- und Mietwagenverkehr
Verkehrsrechtliche Prüfungen
Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Die Beförderung von Gütern oder Personen darf, zum Schutz der Allgemeinheit, allerdings nur dann ausgeübt werden, wenn persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Mittel nachgewiesen werden und eine Erlaubnis, Genehmigung oder Lizenz vorliegt. Nähere Informationen für den Güterkraftverkehr, Taxi- und Mietwagenverkehr sowie den Omnibusverkehr finden Sie in der Übersicht und hier die Ausnahmen im Güterverkehr, Stand: 01.04.2020.
Links
- Güterkraftverkehr (Nr. 4147940)
- Omnibusverkehr (Nr. 4147942)
- Taxi- und Mietwagenverkehr (Nr. 4147932)