ADR-Bescheinigung
IHK-Information Gefahrgutfahrer
Stand: August 2024
- Rechtliche Grundlagen
- Schulungspflicht für Gefahrgutfahrer
- Schulungssystem
- Prüfung der Gefahrgutfahrer
- Anmeldung zur Erst- bzw. Fortbildungsschulung / zur Prüfung
- Fortbildung / Auffrischungsschulung / Verlängerung
- Einmalige Wiederholung der Prüfung ohne Lehrgangsbesuch
- Erstmalige Ausstellung der ADR-Bescheinigung
- Verlust der ADR-Bescheinigung
- Schulungsveranstalter
- Lehrgangstermine
- Prüfungstermine
Gefahrgutfahrer
Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR-Bescheinigung)
Rechtliche Grundlagen
Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden.
Geregelt wird der Transport von Gefahrgut durch die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn (GGVSE) und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR; Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route).
Bei der Beförderung in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht u. a. eine Schulungspflicht mit Prüfung (ADR-Bescheinigung) für die Fahrzeugführer.
Für den Erwerb der zeitlich befristeten ADR-Bescheinigung sind der Besuch eines Grundlehrganges und das Bestehen einer Grundprüfung erforderlich. Für die wiederum zeitlich befristete Verlängerung der ADR-Bescheinigung muss ein Fortbildungslehrgang besucht und eine Fortbildungsprüfung bestanden werden.
Die IHK genehmigt die Lehrgänge zur Schulung der Gefahrgutfahrer, führt die Prüfungen durch und stellt die ADR-Bescheinigungen aus.
Schulungspflicht für Gefahrgutfahrer
Der Fahrzeugführer muss im Besitz einer ADR-Bescheinigung; ausgestellt von einer IHK, sein.
Eine Schulungspflicht für Fahrzeugführer besteht beim
Gefahrguttransport als Stück- und Schüttgut
- Beförderungen in kennzeichnungspflichtiger Menge (siehe Kap. 1.1.3.6.3 ADR) in allen Fahrzeugen unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht; Sonderregelung Klasse 1 (Explosivstoffe) und Klasse 7 (radioaktive Stoffe)
- Bei der Klasse 1 besteht - unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs - Schulungspflicht, wenn Kap. 1.1.3.6.3 ADR nicht angewendet werden kann.
- Bei der Klasse 7 besteht - unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs - Schulungspflicht, wenn nicht eine Sondervorschrift davon befreit.
Tanktransport, wenn Gefahrgut transportiert wird in
- fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit Fassungsraum von mehr als 1 000 Litern
oder - Batteriefahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 000 Litern,
oder - in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 000 Litern auf einer Beförderungseinheit.
Schulungssystem
Gefahrgutfahrerschulung / Bausteinsystem nach Kapitel 8.2 ADR – Anlage B
Erstschulung
|
Fortbildungsschulung (FB)
|
Basiskurs (BK) (Stück- und Schüttgutbeförderung)
18 UE* Theorie und 1 UE praktische Übungen Prüfung: 45 Min. (30 Fragen |
besteht aus nur einem Kurs (‚Einheitsschulung’) für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer = 8 UE Theorie und 4 UE praktische Übungen
Prüfung: 30 Min. (15 Fragen) |
Aufbaukurs Tank (AKT) (Tankfahrzeugbeförderung)
in Verbindung mit Basiskurs 12 UE Theorie und 1 UE praktische Übungen Prüfung: 45 Min. (24 Fragen) |
|
Aufbaukurs Klasse 1 (AK1)
(explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff) in Verbindung mit dem Basiskurs gültig für die Klasse 1 = 8 UE Prüfung: 30 Min. (15 Fragen) |
|
Aufbaukurs Klasse 7 (AK7) (radioaktive Stoffe)
in Verbindung mit dem Basiskurs oder in Verbindung mit dem Basiskurs und dem Aufbaukurs Tank gültig für die Klasse 7 = 8 UE Prüfung: 30 Min. (15 Fragen) |
* UE – Unterrichtseinheit (1 UE = 45 min.)
Prüfung der Gefahrgutfahrer
Die Prüfung der Gefahrgutfahrer erfolgt im Anschluss an eine Erst- oder Fortbildungsschulung beim Lehrgangsveranstalter.
Der Lehrgangsteilnehmer wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn er lückenlos an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen hat.
Anmeldung zur Erst- bzw. Fortbildungsschulung / zur Prüfung
Zur Ablegung des Lehrganges und abschließender Prüfung bedarf es einer schriftlichen Anmeldung bei einem von der IHK anerkannten Lehrgangsveranstalter.
Die Prüfungsgebühr inkl. Ausstellung der ADR-Bescheinigung beträgt 82,00 EUR; sie wird vom Lehrgangsveranstalter zusammen mit der Lehrgangsgebühr eingezogen.
Fortbildung / Auffrischungsschulung / Verlängerung
ADR-Bescheinigungen werden um 5 Jahre ab alter Gültigkeit verlängert, wenn die Fortbildung mit Prüfung innerhalb eines Jahres vor Ablauf der ADR-Bescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Verlängerung erfolgt dann ab Ablaufdatum.
Liegt die Fortbildung vor diesem Zeitpunkt, dann wird die neue Gültigkeit ab dem Datum der Fortbildungsprüfung berechnet.
Die Fortbildungsschulung mit Prüfung muss unbedingt innerhalb der Geltungsdauer der ADR-Bescheinigung erfolgen, weil andernfalls erneut eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren sind.
Einmalige Wiederholung der Prüfung ohne Lehrgangsbesuch
Die IHK lässt bei nicht bestandener Prüfung auf schriftlichen Antrag nach einer angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der Prüfung im Bezirk der IHK ohne nochmalige Schulung zu; bei der Fortbildungsprüfung nur innerhalb der Geltungsdauer der ADR-Bescheinigung.
Der Teilnehmer erhält einen schriftlichen Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung. Mit diesem kann er sich entweder bei dem Schulungsveranstalter oder direkt bei der zu prüfenden IHK zu einem Wiederholungstermin anmelden.
Die Prüfungsgebühr für die Wiederholungsprüfung inkl. Ausstellung der ADR-Bescheinigung beträgt 82,00 EUR; den Gebührenbescheid erstellt die IHK.
Erstmalige Ausstellung der ADR-Bescheinigung
Die IHK stellt die ADR-Bescheinigung aus, wenn der Teilnehmer die Schulung lückenlos besucht und die Prüfung bestanden hat. Die ADR-Bescheinigung erhält eine Gültigkeit von 5 Jahren ab der bestandenen Prüfung "Basiskurs".
Verlust der ADR-Bescheinigung
Bei Verlust der ADR-Bescheinigung kann von der ausstellenden IHK ein Ersatz angefordert werden. Falls die ADR-Bescheinigung von der IHK Kassel ausgestellt war, ist das entsprechende IHK-Formular ‚Verlustmeldung’ ausgefüllt und mit ihrer Unterschrift versehen mit der Kopie einer polizeilichen Verlustanzeige bei uns einzureichen.
Unmittelbar nach deren Erhalt wird Ihnen eine ADR-Ersatz-Bescheinigung ausgestellt. Die Gebühr für die Ersatz-ADR-Bescheinigung beträgt 36,00 EUR; sie ist mit Übermittlung des Gebührenbescheids fällig.
Schulungsveranstalter
Die Schulung der Gefahrgutfahrer dürfen nur Veranstalter durchführen, deren Schulungen von einer IHK anerkannt sind. Eine aktuelle Liste der von der IHK Kassel anerkannten Veranstalter senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu. Die Liste steht auch auf unserer IHK-Webseite https://www.ihk-kassel.de zur Verfügung. Bitte auf Aus- und Weiterbildung/Sach- und Fachkundeprüfungen/Gefahrgutprüfungen klicken.
Lehrgangstermine
Zu erfragen direkt beim Veranstalter (siehe Veranstalterliste).
Prüfungstermine
Zu erfragen direkt beim Veranstalter (siehe Veranstalterliste).
Die Prüfungen finden unmittelbar im Anschluss an den Lehrgang statt.