Prüfungen

EU-Berufskraftfahrer

Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr und Omnibusverkehr müssen eine besondere Qualifikation gemäß EU-Berufskraftfahrerrichtlinie nachweisen.
Hierzu sind zumindest im Rahmen von Erstschulungen, Umsteigerschulungen sowie Quereinsteigerschulungen auch entsprechende Prüfungen vorgesehen, welche von der Industrie- und Handelskammer abgenommen werden. Für in diesem Zusammenhang auftretende Fragen haben wir umfassende Informationen entwickelt, die Sie im Downloadbereich als auch unter Weitere Informationen finden.
Des Weiteren erhalten Sie hier Informationen vom DIHK Berlin zum Fragenfundus und zur Mustersatzung für die Prüfung zum EU-Berufskraftfahrer.
Hier finden Sie die Ausnahmen zum Güterverkehr, Stand: 01.04.2020.

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