Prüfungen

Bewachungsgewerbe

Unternehmer, die im Bewachungsgewerbe selbstständig tätig sein wollen, benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies sind im Bezirk der IHK Kassel-Marburg die Städte Kassel und Marburg und ansonsten die Kreisverwaltung (Kreisausschuss). Um die Erlaubnis zu bekommen, müssen Sie persönlich zuverlässig sein, eine Haftpflichtversicherung vorweisen können, in geordneten Vermögensverhältnissen leben sowie fachlich qualifiziert sein.

Prüfung
Die Fachkenntnis können Sie durch eine Sachkundeprüfung nachweisen. Folgende Personenkreise müssen eine Prüfung absolvieren:
  • Die mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragten Personen,
  • bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind
  • sowie Personen, die mit der Durchführung von
    1. Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
    2. Schutz vor Ladendiebe
    3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
    4. Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes, von Gemeinschaftsunterkünften nach, § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden, amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion,
    5. Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion betraut sind.
Das Anmeldeformular finden Sie im Downloadbereich unter Weitere Informationen. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und einer direkt anschließenden mündlichen Prüfung und kostet 170 Euro. Sie findet jeden dritten Donnerstag im Monat statt. Im Monat Dezember am zweiten Donnerstag.
Unterrichtung
Die IHK Kassel-Marburg bietet auch Unterrichtungen für angestellte Mitarbeiter an. Die Teilnehmer müssen dabei über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen.


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