Ehrenamtliches Engagement
Informationen für Prüfer
Informationspflichten für ehrenamtliche Prüfer/-innen nach DSGVO
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der Berufung als Prüfer. Die Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg benötigt diese Daten, um die Prüfungen organisieren zu können.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg
Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel
Telefon: 0561 7891-0
Fax: 0561 7891-290
E-Mail: info@kassel.ihk.de
Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel
Telefon: 0561 7891-0
Fax: 0561 7891-290
E-Mail: info@kassel.ihk.de
3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Jan Wildemann
IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf
Telefon: +49 21136702-51
E-Mail: datenschutz@ibp-ihk.de
IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf
Telefon: +49 21136702-51
E-Mail: datenschutz@ibp-ihk.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Sie haben sich bereit erklärt, für die IHK Kassel-Marburg ehrenamtlich als Prüferin oder Prüfer tätig zu werden. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um die Ausübung der Prüfertätigkeit zu ermöglichen (zum Beispiel für die Abstimmung und Einladung zu Prüfungen etc.).
Ihre Daten werden verarbeitet, um Sie als Prüferin oder Prüfer zu registrieren und um Prüfungen zu organisieren und durchführen zu können. Ferner werden diese Daten ggf. zum Zweck der Besetzung der bundesweiten Fachausschüsse zur Aufgabenerstellung verarbeitet.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit §§ 39 ff. BBiG verarbeitet.
Außerdem werden in der Regel Ihre Kontaktdaten an die anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses/der Prüfungsausschüsse weitergegeben. Rechtsgrundlage hierfür ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs.1 a DSGVO. Ihre Daten werden auch verarbeitet, um Ihnen ggf. öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen zu verleihen.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden, sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben, übermittelt an:
- die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung, soweit dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist,
- mit der Prüfungsorganisation und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK Kassel-Marburg
- an den Prüfungsausschuss zur Abnahme der Prüfung
- gegebenenfalls die Gewerkschaften von der Sie als Prüfer/Prüferin vorgeschlagen wurden,
- gegebenenfalls die Berufsschulen, von der Sie als Prüfer/Prüferin vorgeschlagen wurden, sowie das zuständige Schulamt,
- unsere Dienstleiser für die technische Unterstützung,
- gegebenenfalls die federführende IHK in Hessen, welche die Fachausschüsse zur Aufgabenerstellung besetzt.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Es ist nicht vorgesehen, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Regelungen. Nach Abschluss der Gesamtprüfung werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen ein Jahr im Original, die Niederschrift 10 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.
8. Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Dann können wir Sie allerdings nicht mehr als Mitglied des Prüfungsausschusses verwalten.
- Aufgrund Ihrer Einwilligung in die Datenverarbeitung steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
9. Beschwerderecht
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 1408-0
Fax: 0611 1408-611
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 1408-0
Fax: 0611 1408-611
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
10. Widerrufsrecht
Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK Kassel-Marburg widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
11. Quelle der Daten
Ihre Daten wurden uns gegebenenfalls vollständig oder teilweise von Ihrem Arbeitgeber, der Gewerkschaft oder der Berufsschule übermittelt.
12. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der beabsichtigten ehrenamtlichen Tätigkeit als Prüferin oder Prüfer. Die IHK Kassel-Marburg benötigt Ihre Daten, um Ihre ehrenamtliche Tätigkeit organisieren zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie nicht als Prüferin oder Prüfer tätig sein.
Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten
In der Eigenschaft als ehrenamtliche/r Prüfer/Prüferin der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg verarbeitet die IHK folgende personenbezogenen Daten
- Name, Vorname
- Anschrift
- Mailadresse
- Telefonnummer
- Anschrift Arbeitgeber
auf gesetzlicher Grundlage, um die Abwicklung von Prüfungen gemäß § 39 und § 48 BBiG bzw. § 56 BBiG zu gewährleisten.
Um die Arbeitsfähigkeit des Prüfungsausschusses/der Prüfungsausschüsse zu gewährleisten, gibt die IHK die Daten an die anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses/der Prüfungsausschüsse weiter, dessen/deren Mitglied der/die Prüfer/Prüferin ist.
Weiterhin verarbeitet die IHK Kassel-Marburg die Bankverbindung für die Zahlung einer Entschädigung.
Die Einwilligung ist freiwillig. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an reuscher@kassel.ihk.de oder postalisch an IHK Kassel-Marburg, Kurfürstenstr. 9, 34117 Kassel widerrufen werden.
Eine über diesen Zweck hinausgehende Datenverarbeitung durch die IHK findet nur statt, soweit diese aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgeschrieben ist.
Die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten ist zeitlich auf die Dauer der Tätigkeit als Prüfer/Prüferin beschränkt.
Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit als Prüfer/Prüferin für die Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg verpflichtet sich der/die Prüfer/Prüferin, über sämtliche Prüfungsvorgänge - d.h. insbesondere Prüfungsaufgaben, Lösungshinweise, Leistungen von Prüfungsteilnehmern, Bewertungen, Prüfungsergebnisse – Stillschweigen zu bewahren.
Es ist nicht gestattet, Prüfungsvorgänge an Dritte weiterzugeben oder Dritten in anderer Form zugänglich zu machen oder zu verbreiten. Der/die Prüfer/Prüferin verpflichtet sich, Prüfungsvorgänge mittels sicherer Aufbewahrung bzw. bei elektronischer Bearbeitung mittels geeigneter Sicherungsmechanismen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Sollten Prüfungsvorgänge gleichwohl Dritten zur Kenntnis gelangen, informiert der/die Prüfer/Prüferin die IHK hierüber unverzüglich.
Nachstehender § 6 der IHK-Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen sowie der IHK-Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen ist dem/der Prüfer/Prüferin bekannt und wird umfassend beachtet:
§ 6 Verschwiegenheit
Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber dem Berufsbildungsausschuss, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befassten Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.
Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber dem Berufsbildungsausschuss, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befassten Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.
Dem/Der Prüfer/Prüferin ist entsprechend nicht gestattet, ihm/ihr überlassene oder in sonstiger Weise bekannt gewordene personenbezogene Daten von Prüfungsteilnehmern zu einem anderen Zweck zu verarbeiten als dies für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Prüfer erforderlich ist. Der/die Prüfer/Prüferin verpflichtet sich, auch personenbezogene Daten von Prüfungsteilnehmern mittels sicherer Aufbewahrung bzw. bei elektronischer Bearbeitung mittels geeigneter Sicherungsmechanismen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Sollten solche Daten gleichwohl Dritten zur Kenntnis gelangen, wird die IHK hierüber unverzüglich informiert. Nach Abschluss der Bearbeitung der Prüfungsvorgänge sind die Unterlagen ohne Ausnahme vollständig an die IHK zurückzugeben, selbstgefertigte Notizen sind entweder an die IHK zu übergeben oder zu vernichten bzw. zu löschen. Eine Aufbewahrung über diesen Zeitpunkt hinaus ist ausgeschlossen.
Dem/Der Prüfer/Prüferin ist bewusst, dass die Verpflichtung zur Verschwiegenheit wie auch die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit/des Datengeheimnisses auch nach Beendigung der Prüfertätigkeit fortbestehen.
Dem/Der Prüfer/Prüferin ist außerdem bekannt, dass eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen und jede sonstige rechtswidrige Ausnutzung der Position als Prüfungsausschussmitglied nicht nur zum Ausschluss von der Mitwirkung in Prüfungsausschüssen führt, sondern auch weitere rechtliche Konsequenzen haben kann. In Betracht kommen vor allem zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung, namentlich bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung aber auch eine strafrechtliche Ahndung.