IHK Kassel-Marburg
Industriemeister/-in Fachrichtung Pharmazie (Geprüfte/r)
Geprüfte Industriemeister Fachrichtung Pharmazie übernehmen Entscheidungs-, Überwachungs- und Beratungsfunktionen auf den Ebenen chemisch-pharmazeutische Produktion, Mitarbeiterführung und Organisation. Innerhalb ihres Verantwortungsbereiches sind sie dafür zuständig, dass die gesetzten Produktionsziele nach Menge, Qualität, Termin und Wirtschaftlichkeit erfüllt werden.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Pharmazie“ beziehungsweise „Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Pharmazie“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 zugeordnet.
Berufsprofil und Gliederung der Prüfung:
Verordnung:
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Pharmazie“ und einer „Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie“ nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen:
Entscheidend für die Zulassung zu einer IHK-Fortbildungsprüfung ist das Vorliegen der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen, die jeweils der Verordnung über den angestrebten Fortbildungsabschluss zu entnehmen sind.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges auch sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen werden, empfehlen wir vor Beginn eine „Zulassungsanfrage“ zu stellen.
Bitte beachten Sie: Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung.
Informationen zur Prüfung:
Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Prüfung mit bundeseinheitlichen Aufgaben. Die Grundlage für die Aufgabenerstellung ist die jeweilige Verordnung und der jeweilige Rahmenplan. Die Erstellung wird von der DIHK-Bildungs-GmbH in Bonn organisiert.
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie Termine und Informationen rund um die Prüfung sowie weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Prüfung.
Wir haben für Sie ergänzend zur Verordnung unter Downloads eine Übersicht über die Prüfungsfächer sowie weitere Informationen zur Prüfung zusammengefasst.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie von der IHK Kassel-Marburg zugeschickt.
Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss mit der zuständigen Mitarbeiterin der IHK Kassel-Marburg in Verbindung, damit Ihnen die Unterlagen zugeschickt werden und Sie sich bis zum Anmeldeschluss anmelden können.
Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung
|
jeweils am 31. Oktober
|
Herbstprüfung
|
jeweils am 31. Mai
|
Bitte beachten Sie, dass später eingehende Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Prüfung zum/zur Gepr. Industriemeister/-in Fachrichtung Pharmazie wird von der IHK Kassel-Marburg nicht regelmäßig durchgeführt. Bitte nehmen Sie ca. sechs Monate vor der Prüfung Kontakt mit uns auf. Wir teilen Ihnen dann mit, ob die Prüfung zu dem gewünschten Termin von uns angeboten wird. Des Weiteren erhalten Sie dann die benötigten Anmeldeunterlagen von uns.
Prüfungsgebühr:
715,00 EUR gem. der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg