Industriefachwirt/-in
Informationen zur Themenfindung für die mündliche Pflichtprüfung und zur Durchführung
Im Rahmen der o. g. IHK-Fortbildungsprüfung ist gemäß § 3 Abs. 5 eine mündliche Pflichtprüfung durchzuführen.
- Für diese mündliche Pflichtprüfung geben Sie als Prüfungsteilnehmer/-in das Thema vor. Es liegt folglich in Ihrer Hand welches Thema Sie wählen und formulieren. Sie müssen dabei jedoch folgendes beachten:
Das Thema der mündlichen Prüfung muss eine komplexe Problemstellung aus der betrieblichen Praxis beinhalten. Die komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis ist vom Prüfungsteilnehmer zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen Die Themenstellung muss sich daher auf mindestens zwei der nachfolgend genannten Handlungsbereiche (HB) beziehen (vgl. § 3 Abs. 7):
HB 1: Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
HB 2: Produktionsprozesse
HB 3: Marketing und Vertrieb
HB 4: Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
HB 5: Führung und Zusammenarbeit
In der Rechtsverordnung finden Sie unter § 5 („Handlungsspezifische Qualifikationen“) bei Bedarf eine weitere Untergliederung der zuvor genannten 5 Handlungsbereiche.
- Ihre beiden gewählten Handlungsbereiche und das eine, daraus abgeleitete/formulierte Thema (ein Themenvorschlag) ist auf dem Formblatt, siehe Homepage der IHK Kassel-Marburg, Blatt einzutragen und am ersten Tag der zweitägigen schriftlichen Prüfung vom Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“, vor Beginn der Prüfung, bei der Aufsicht ab-zugeben (vgl. § 3 Abs. 8).
Wird das Thema der Präsentation nicht fristgerecht eingereicht, kann die mündliche Pflichtprüfung nicht durchgeführt werden. Ohne das Ablegen der mündlichen Pflichtprüfung ist die Prüfung „Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in“ nicht bestanden (vgl. § 7 Abs. 4).
Das gewählte Thema ist von Ihnen eigenständig zu erarbeiten. Ferner ist die zu erstellende Präsentation und das eingesetzte Präsentationsmaterial eigenständig zu erstellen. Die Nutzung von Fremdvorträgen bzw. fremden Präsentationsmaterial ist nicht zulässig.
Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und in ein situationsbezogenes Fachgespräch.
Sie können Ihre Präsentation bzw. Ihre Präsentationsmaterialien zu Hause bis zum Tag der mündlichen Prüfung vorbereiten. Im Prüfungsraum stehen Ihnen am Prüfungstag folgende Medi-en/Medienträger zur Verfügung: Tafel (auch für Magnete geeignet), Flip-Chart und Metaplan-Wand.
Im Rahmen der Präsentation und des situationsbezogenen Fachgespräches sind Sie für die Medienauswahl und für den Medieneinsatz verantwortlich. Sie können über die genannten Medien hin-aus auch geeignetes Anschauungsmaterial mitbringen oder andere Medien einsetzen bzw. zur Prüfung mitbringen (z. B. Laptop und Beamer).
In der Präsentation sollen Sie Ihr Thema der Prüfungskommission, unter Anwendung Ihrer ausgewählten und vorbereiteten Präsentationsmaterialien, darstellen. Ihre Präsentation soll dabei 10 Minuten nicht überschreiten. Achten Sie auf die Einhaltung der Zeitvorgabe. Die Bewertung Ihrer Präsentation geht mit einem Drittel in die Gesamtnote für die mündliche Pflichtprüfung ein.
Die Bewertung der Präsentation bezieht sich vorwiegend auf:
- die dargestellte Struktur der Präsentation (Form der Präsentation)
- auf die fachliche Richtigkeit (Inhalt der Präsentation)
- sowie auf Ihr Auftreten während der Präsentation (Verhalten während der Präsentation)
Nach Ihrer Präsentation schließt sich das situationsbezogene Fachgespräch an. Dieses Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten und geht mit zwei Dritteln in die Gesamtnote für die mündliche Pflichtprüfung ein.
Ausgehend von der Präsentation sollen Sie in diesem Fachgespräch nachweisen, dass Sie Ihr Fachwissen in berufstypischen Situationen anwenden und sachgerechte Lösungen vorschlagen können (Fachkompetenz). Insbesondere soll nachgewiesen werden, dass Sie angemessen mit Gesprächspartnern kommunizieren können und dabei entsprechend argumentieren und präsentieren können (Kommunikationskompetenz).
Bei der Bewertung des situationsbezogenen Fachgespräches stehen somit
- Ihre Fachkompetenz und
- Ihre Kommunikationskompetenz im Mittelpunkt.
Die mündliche Pflichtprüfung ist jedoch nur dann durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungsleistungen (ggf. ergänzt durch maximal eine mündliche Ergänzungsprüfung) mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Sofern Sie eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen müssen, jedoch die mündliche Ergänzungsprüfung nicht bestehen sollten, entfällt auch die geplante mündliche Pflichtprüfung an diesem Tag. Die Prüfung zum/zur Geprüfte/-n Industriefachwirt/-in ist in diesem Fall, ohne Ablegung der mündlichen Pflichtprüfung, nicht bestanden.
In einer eventuellen mdl. Wiederholungsprüfung kann das alte Thema erneut verwendet werden.