Kooperationsprojekt mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen
HePAS 2024: Höhere Prämien und Zuschüsse für Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Sie haben freie Ausbildungsplätze zu besetzen? Nutzen Sie die Gelegenheit neue Talente für Ihr Unternehmen zu finden und sichern Sie sich Prämien und Zuschüsse für die Ausbildung von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Seit dem 1. Januar 2024 ist das neue Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen in Kraft getreten. Bereits seit Mai 2014 bietet das Programm zusätzlich zum bestehenden gesetzlichen Instrumentarium weitere Anreize zur Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen.
Eine Ausbildungsprämie in Höhe von bis zu 14.000 Euro kann bei der Besetzung eines Ausbildungsplatzes in einem anerkannten Ausbildungsberuf gewährt werden. Die genaue Höhe der Prämie richtet sich auch danach, ob ein Unternehmen die Beschäftigungspflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung erfüllt oder nicht. Für Kleinbetriebe, die keiner Beschäftigungspflicht unterliegen und für Unternehmen, die die Beschäftigungspflicht bereits erfüllen, werden höhere Prämien gezahlt. Schwerbehinderte, oder diesen gleichgestellte, Auszubildende können während der Ausbildungszeit auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden.
Auch für Praktika und Probebeschäftigungen werden Prämien gezahlt. Für ein Praktikum von mindestens vier bis in der Regel acht Wochen, wird eine Prämie von einmalig 1.000 Euro gewährt. Sollte das Praktikum länger als acht Wochen dauern, erhöht sich die einmalige Prämie auf 1.500 Euro. Die Kosten für eine Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen, können bis zu einer Dauer von sechs Monaten mit einer Prämie gefördert werden. Die Förderung erfolgt durch eine monatliche Prämie in Höhe von 1.000 Euro.
Weiterhin wird eine Einstellungsprämie von mindestens 6.000 Euro bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes gewährt. Das Beschäftigungsverhältnis muss mindestens auf 12 Monate befristet sein.
Das HePAS 2024 Programm bietet Arbeitgebern außerdem Prämien für den erstmaligen Abschluss einer Inklusionsvereinbarung (2.000 Euro), zur Förderung von strukturellen Maßnahmen und Projekten (200.000 Euro) und Ausgleichs- und Übergangsprämien für Werkstätten für behinderte Menschen (bis zu 15.000 Euro).
Neben den finanziellen Förderungen können Betriebe nun auch in Absprache mit der zuständigen Kammer und den Integrationsfachdiensten vor Ort nun die Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZa), die für Fachpraktiker- Ausbildungen zwingend notwendig ist, über die regionalen Integrationsfachdienste abdecken. So soll insbesondere Kleinbetrieben die Ausbildung von Fachpraktikerinnen und Fachpraktikern erleichtert werden.
Neben dem Hessischen Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von schwerbehinderten Menschen, können weitere finanzielle Leistungen von Rehabilitationsträgern gezahlt werden.
Sie haben Fragen hierzu? Die Fachberatung Inklusion der IHK Kassel-Marburg berät Sie gern.