Ausbildungsberufe von A-Z

Technische/r Produktdesigner/-in (VO 2011)

Ob Auto, Staubsauger, Windkraftanlage oder Möbelstück – eine technische Grundlage ist für alle Produkte erforderlich. Neben dem tüftelnden Erfinder ist daher die solide praktische Umsetzung genauso wichtig.
Früher erstellten Technische Zeichner die zeichnerischen Unterlagen, welche als Grundlage für die Montage und Fertigung dienten. Heute sind Konstruktion und Ausführung viel enger miteinander verbunden. Das Zeichnen am Reißbrett ist fast vollständig vom computer-aided design (CAD) abgelöst. Die digitalen Daten gehen unmittelbar vom Computer des Konstrukteurs in die Produktion ein.
Mit den technologischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungen haben sich die Anforderungen an die Fachkräfte ebenfalls verlagert: Technische Produktdesigner/-innen und Technischer Systemplaner/-innen setzen die Vorgaben der Ingenieure nicht nur in CAD-Zeichnungen um, sondern sind bereits an der Produktentwicklung beteiligt.
Das Berufsbild „Technische/r Produktdesigner/-in“ beinhaltet die beiden Fachrichtungen „Maschinen- und Anlagenkonstruktion“ und „Produktgestaltung und -konstruktion“. In den zwei Fachrichtungen findet im zweiten Teil der Ausbildung eine Vertiefung statt.
Neu ist, dass die Inhalte der Fachrichtung Maschinen- und Anlagentechnik und Holztechnik aus dem alten Beruf Technischer Zeichner in den novellierten Technischen Produktdesigner aufgehen werden.
Unternehmen, die Nachwuchs suchen für die
  • Konstruktion und Gestaltung neuer Produkte
  • Durchführung von Berechnungen, um Konstruktionsdaten für die Produktion zu erzeugen
  • Erstellung technischer Dokumentation
  • Prozessbegleitung der Produktentwicklung vom Design über den Modellbau bis hin zum Versuchsbereich
nehmen den Beruf Technische/r Produktdesigner/-in in die engere Wahl.
Fachkräfte arbeiten in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen von Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, des Fahrzeugbaus, bei Herstellern von Möbeln und Elektrogeräten sowie vieler anderer Branchen.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung dreieinhalb Jahre.
Kurzinformationen zu diesem Beruf in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion bei BERUFEnet.de
Kurzinformationen zu diesem Beruf in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion bei BERUFEnet.de
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Gebühren
Für die Inanspruchnahme hoheitlicher Aufgaben werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg erhoben.
Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
Betrieblicher Auftrag - Entscheidungshilfe
Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
Betrieblicher Auftrag - Entscheidungshilfe