Ausbildungsberufe von A-Z
Mediengestalter/-in Bild und Ton (ab 01.08.2020)
Mit dem neuen Beruf Mediengestalter*in Bild und Ton werden der “alte” Beruf und der Beruf “Film- und Videoeditor” zusammengeführt. Mediengestalter*innen Bild und Ton arbeiten überwiegend bei Dienstleistern für Medienproduktionen, bei Rundfunkunternehmen, Produktionsbetrieben für Hörfunk, Film, Fernsehen und Online, Industriefilmproduktionen, Theatern, Messe- und Veranstaltungsagenturen, Agenturen für Marketing-, Unternehmens- und Onlinekommunikation, in der Öffentlichkeitsarbeit und bei Reiseveranstaltern.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Hinweis der IHK: Zum 01.08.2020 tritt die Neuordnung des Ausbildungsberufes zum Mediengestalter/in Bild und Ton in Kraft.
Die Verordnung und die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung finden Sie wie gewohnt im Bildungsportal.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Gebühren
Für die Inanspruchnahme hoheitlicher Aufgaben werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg erhoben.
Für die Inanspruchnahme hoheitlicher Aufgaben werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg erhoben.