Ausbildungsberufe von A-Z
Gestalter/-in für immersive Medien
Mit dem geplanten neuen Beruf Gestalter/-in für immersive Medien soll dem Fachkräftemangel im Bereich Virtual,- Augmented,- und Mixed-Reality insbesondere für mobile Anwendungen entgegen gewirkt werden. Der neue Ausbildungsberuf soll zum 1. August 2023 in Kraft treten.
In den vergangenen Jahren haben sich die Einsatzmöglichkeiten immersiver Medien, zu denen insbesondere Augmented Reality, Virtual Reality, Mixed Reality sowie 360°-Anwendungen gehören, deutlich erweitert. Im Bereich der Technologie sind Hard- und Software wesentlich anwendungsfreundlicher geworden und auch die Infrastruktur wurde verbessert. Seit einigen Jahren haben sich vielfältige Angebote, insbesondere in den Bereichen Produktion (Industrie 4.0), im Handel, in der Medizin sowie in Bildung und Kultur, entwickelt. Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass durch den Ausbau der digitalen Infrastruktur und der Erhöhung von Bandbreiten für die mobile Datenübertragung (5 G) eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass immersive Medien nicht mehr nur hauptsächlich stationär genutzt, sondern sie auch mobil von unterwegs eingesetzt werden können.
Der aktuelle Fortschritt lässt somit erwarten, dass die Technologien im Bereich der immersiven Medien und ihre vielfältigen Anwendungen im beruflichen wie privaten Alltag zukünftig eine weiter wachsende Rolle spielen werden. Mit der deutlichen Entwicklung des Marktes und der Technologie wächst auch der Bedarf an qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, immersive Medien zu entwickeln und zu gestalten. Im Moment gibt es jedoch noch einen großen Fachkräftemangel; der Bedarf kann zurzeit weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht gedeckt werden. Im Ergebnis einer Voruntersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) wurde festgestellt, dass die Schaffung eines eigenständigen dreijährigen Ausbildungsberufes als beste Möglichkeit gesehen wird, langfristig qualifiziertes Personal zu entwickeln. Auf Initiative der Sozialparteien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das BIBB mit der Entwicklung einer entsprechenden Ausbildungsordnung beauftragt. Zurzeit läuft die Arbeit der Sachverständigen des Bundes und der Länder.
Weitere Informationen zum Neuordnungsverfahren erhalten Sie beim BiBB. Ausführlichere Informationen zu dem neuen Beruf gibt es auf der Internetseite des Fachverbandes für Virtual Reality unter www.gestaltung-immersiv.de.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Der aktuelle Fortschritt lässt somit erwarten, dass die Technologien im Bereich der immersiven Medien und ihre vielfältigen Anwendungen im beruflichen wie privaten Alltag zukünftig eine weiter wachsende Rolle spielen werden. Mit der deutlichen Entwicklung des Marktes und der Technologie wächst auch der Bedarf an qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, immersive Medien zu entwickeln und zu gestalten. Im Moment gibt es jedoch noch einen großen Fachkräftemangel; der Bedarf kann zurzeit weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht gedeckt werden. Im Ergebnis einer Voruntersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) wurde festgestellt, dass die Schaffung eines eigenständigen dreijährigen Ausbildungsberufes als beste Möglichkeit gesehen wird, langfristig qualifiziertes Personal zu entwickeln. Auf Initiative der Sozialparteien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das BIBB mit der Entwicklung einer entsprechenden Ausbildungsordnung beauftragt. Zurzeit läuft die Arbeit der Sachverständigen des Bundes und der Länder.
Weitere Informationen zum Neuordnungsverfahren erhalten Sie beim BiBB. Ausführlichere Informationen zu dem neuen Beruf gibt es auf der Internetseite des Fachverbandes für Virtual Reality unter www.gestaltung-immersiv.de.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Kurzinformationen zu diesem Beruf bei BERUFEnet.de
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Gebühren
Für die Inanspruchnahme hoheitlicher Aufgaben werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg erhoben.
Für die Inanspruchnahme hoheitlicher Aufgaben werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg erhoben.