Ausbildungsberufe von A-Z
Fachpraktiker/-in für Metallbau
Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in Metallbau ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG.
Fachpraktiker/-innen für Metallbau stellen Bauteile für Überdachungen, Fassadenelemente und Tore her und bauen sie ein. Die Teile bestehen aus Stahl oder anderen Metallen. Darüber hinaus stellen sie auch Fensterrahmen oder Treppen her. Häufig fertigen sie Einzelstücke genau nach Kundenwunsch. Fachpraktiker für Metallbau zeichnen auf Metallplatten, Metallrohren oder Profilen Zuschnitte ein. Sie schneiden diese aus und bearbeiten sie von Hand oder maschinell. Dabei richten sie sich nach technischen Zeichnungen. Dann schweißen, nieten oder schrauben Fachpraktiker für Metallbau die einzelnen Bauteile zusammen. Auch bei der Montage vor Ort arbeiten Fachpraktiker für Metallbau mit. Sie bauen zum Beispiel Schlösser und Antriebe für Toranlagen ein.
Fachpraktiker/-innen für Metallbau stellen Bauteile für Überdachungen, Fassadenelemente und Tore her und bauen sie ein. Die Teile bestehen aus Stahl oder anderen Metallen. Darüber hinaus stellen sie auch Fensterrahmen oder Treppen her. Häufig fertigen sie Einzelstücke genau nach Kundenwunsch. Fachpraktiker für Metallbau zeichnen auf Metallplatten, Metallrohren oder Profilen Zuschnitte ein. Sie schneiden diese aus und bearbeiten sie von Hand oder maschinell. Dabei richten sie sich nach technischen Zeichnungen. Dann schweißen, nieten oder schrauben Fachpraktiker für Metallbau die einzelnen Bauteile zusammen. Auch bei der Montage vor Ort arbeiten Fachpraktiker für Metallbau mit. Sie bauen zum Beispiel Schlösser und Antriebe für Toranlagen ein.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung dreieinhalb Jahre.
Kurzinformationen zu diesem Beruf bei BERUFEnet.de
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Gebühren
Für die Inanspruchnahme hoheitlicher Aufgaben werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg erhoben.
Für die Inanspruchnahme hoheitlicher Aufgaben werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg erhoben.