Ausbildungsberufe von A-Z

Fachkraft für Metalltechnik (VO 2013)

Am 1. August 2013 trat die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik in Kraft. Dieser zweijährige Ausbildungsberuf ersetzt elf Ausbildungsberufe, deren Verordnungen/Ausbildungsrichtlinien teilweise aus den 1930er Jahren stammen.
Folgende Berufe traten dadurch zum 1. August 2013 außer Kraft:
Drahtwarenmacher, Drahtzieher, Federmacher, Fräser, Gerätezusammensetzer, Kabeljungwerker, Maschinenzusammensetzer, Metallschleifer, Revolverdreher, Schleifer, Teilezurichter
Die Fachkräfte für Metalltechnik erlernen im ersten Ausbildungsjahr Inhalte aus der Metallgrundbildung. Im zweiten Ausbildungsjahr erfolgt die Spezialisierung in vier Fachrichtungen:
  • Montagetechnik
    Betriebe der Metall- und Elektroindustrie, Einzelfertigung und Serienmontage von Baugruppen und Systemen
  • Konstruktionstechnik
    Betriebe, die metallische Bauteile oder Konstruktionen herstellen, Einsatz in Werkstätten oder Montagen beim Kunden vor Ort
  • Umform- und Drahttechnik
    Betriebe der Umform- und Drahtindustrie
  • Zerspanungstechnik
    Betriebe der metallverarbeitenden Industrie , Einzel- und Serienfertigung von Werkstücken

Die „klassische“ Prüfungsstruktur mit Zwischen- und Abschlussprüfung ist erhalten geblieben.
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung kann - je nach Fachrichtung - auf die anderen Metallberufe angerechnet werden.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung zwei Jahre.
Kurzinformationen zu diesem Beruf in der Fachrichtung Montagetechnik bei BERUFEnet.de
Kurzinformationen zu diesem Beruf in der Fachrichtung Konstruktionstechnik bei BERUFEnet.de
Kurzinformationen zu diesem Beruf in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik bei BERUFEnet.de
Kurzinformationen zu diesem Beruf in der Fachrichtung Zerspanungstechnik bei BERUFEnet.de

Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Gebühren
Für die Inanspruchnahme hoheitlicher Aufgaben werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg erhoben.