Ausbildungsberufe von A-Z
Bürofachhelfer/-in
Die Ausbildung zum/zur Bürohelfer/in und Bürofachhelfer/-in sind Sonderausbildungen nach den Vorschriften der IHK und werden mit einer IHK-Prüfung abgeschlossen. Sie kommen für Rehabilitanden in Frage, deren gesundheitliche Situation und leistungsmäßige Möglichkeiten eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder nur beschränkt zulassen.
Dauer
Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt 3 Jahre. Das erste Ausbildungsjahr führt zum Berufsabschluss des/der Bürohelfers/in und ist rechtliche Voraussetzung für die Fortführung der Ausbildung zum/zur Bürofachhelfer/-in.
Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt 3 Jahre. Das erste Ausbildungsjahr führt zum Berufsabschluss des/der Bürohelfers/in und ist rechtliche Voraussetzung für die Fortführung der Ausbildung zum/zur Bürofachhelfer/-in.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Gebühren
Für die Inanspruchnahme hoheitlicher Aufgaben werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg erhoben.
Für die Inanspruchnahme hoheitlicher Aufgaben werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg erhoben.