IHK Kassel-Marburg
Kündigung
Während der Probezeit können der Auszubildende und der Betrieb das Ausbildungsverhältnis jederzeit schriftlich kündigen.
Gründe müssen dabei nicht angegeben werden.
Gründe müssen dabei nicht angegeben werden.
Nach der Probezeit können Auszubildender und Betrieb das Ausbildungsverhältnis nur noch aus einem wichtigen Grund kündigen, d. h., wenn es für eine Seite unzumutbar ist, das Ausbildungsverhältnis fortzusetzen. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall entschieden werden.
Die Gründe sind anzugeben.
Die Gründe sind anzugeben.
Eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit gibt es für Auszubildende, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen wollen:
Hier kann das Ausbildungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe für die Kündigung enthalten. Der Wunsch, lediglich den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, ist kein Kündigungsgrund.
Hier kann das Ausbildungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe für die Kündigung enthalten. Der Wunsch, lediglich den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, ist kein Kündigungsgrund.
Wer noch nicht volljährig ist, kann nur kündigen, wenn der gesetzliche Vertreter zustimmt. Wenn einem Minderjährigen gekündigt wird, muss die Kündigung gegenüber dem gesetzlichen Vertreter ausgesprochen werden.