IHK Kassel-Marburg

Fehlzeiten in der Ausbildung

Umgang mit Fehlzeiten während des Ausbildungsverhältnisses

Ziel einer Berufsausbildung ist die Erlangung beruflicher Handlungsfähigkeit im jeweiligen Ausbildungsberuf. Fehlzeiten von Auszubildenden gefährden die Erreichung dieses Zieles. Bei hohen entschuldigten oder unentschuldigten Fehlzeiten eines Auszubildenden sollte der Ausbildungsbetrieb umgehend handeln. Die Bildungsberatung unterstützt Sie gerne bei der Einschätzung der Situation und bei der Findung von adäquaten Lösungsmöglichkeiten. Je nach Grund der Fehlzeiten können dies pädagogische Maßnahmen, rechtliche Mittel, Unterstützungsmaßnahmen oder auch Verlängerung von Ausbildungszeiten sein. Die Verlängerung der Ausbildungszeit bietet sich insbesondere dann an, wenn verpasste Ausbildungsinhalte nachgeholt werden müssen. Den Verlängerungsantrag finden Sie rechts unter weitere Informationen.
Hohe Fehlzeiten während der Ausbildung gefährden schlussendlich die Zulassung zur Abschlussprüfung. Bei der Prüfungszulassung gelten nachfolgende Hinweise:

Rechtliche Grundlage zur Prüfungszulassung

Die zurückgelegte Ausbildungszeit ist eine der in § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgesetzten Voraussetzungen, zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Das Durchlaufen der Ausbildungszeit darf nicht nur kalendarisch erfolgen, sondern der Auszubildende muss auch tatsächlich anwesend gewesen sein.
Die zuständige Stelle entscheidet über die Zulassung zu Abschluss- und Umschulungsprüfungen gemäß § 13 Abs. 1 der “Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen”. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.

Berechnung und Prozess zur Prüfungszulassung

Bei einer Fehlzeit (Praxis und Theorie) unter 10%:

Bis zu einer Abwesenheit von 10% geht die IHK Kassel-Marburg grundsätzlich von einer Geringfügigkeit aus, so dass in der Regel eine Zulassung erfolgt. Als Abwesenheit gelten entschuldigte als auch unentschuldigte Fehltage, Urlaub zählt nicht dazu. Die Berechnung der Abwesenheit erfolgt auf Basis von 220 Arbeitstagen jährlich. Angebrochene Kalenderjahre müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung anteilig berechnet werden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Prüfung noch keine Zulassung zur Prüfung ist. Das bedeutet: Auszubildende führen ihre Ausbildung einschließlich Berufsschulbesuch weiter fort und Fehlzeiten eines Auszubildenden nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung müssen dem Team Prüfungen umgehend mitgeteilt werden. Die Rückmeldung über die Zulassung zur Prüfung erhalten Sie ca. drei Wochen vor dem Prüfungstermin von uns schriftlich.

Bei einer Fehlzeit (Praxis und Theorie) über 10%:

Wird die Abwesenheitsgrenze ab 10% über die zurückgelegte Ausbildungszeit überschritten, erfolgt, unabhängig von den Gründen des Fehlens, grundsätzlich eine Einzelfallprüfung. Mit der digitalen Prüfungsanmeldung zur Abschlussprüfung, Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 müssen Sie uns angeben, ob die Ausbildungszeit tatsächlich und nicht nur kalendarisch zurückgelegt wurde. Sollten Sie dieses nicht bestätigen können, erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg eine Einzelfallprüfung. Für diese Einzelfallprüfung erwartet die IHK Kassel-Marburg Stellungnahmen mit einer aktuellen Leistungsbeurteilung von Betrieb, Berufsschule und ggf. an der Ausbildung beteiligten Trägern. Auf dieser Grundlage prüft die IHK Kassel-Marburg in jedem Einzelfall, ob die geforderte berufliche Handlungsfähigkeit trotz der Fehlzeiten erreicht worden ist.
Wir weisen Sie darauf hin, dass ohne rechtzeitige Einreichung der notwendigen Dokumente keine Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen kann. Dies hat zur Folge, dass der Auszubildende bei diesem Prüfungsdurchlauf nicht berücksichtigt und die Prüfung zum gewünschten Zeitpunkt nicht abgelegt werden kann.
Sollten die eingereichten Unterlagen gegen eine Zulassung sprechen, entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Bei weiteren Fragen zur Prüfungszulassung finden Sie unsere Kontaktdaten unter Team Prüfungen.